Taufe
Die Kindestaufe setzt voraus, dass die Eltern selbst gläubige Christen sind, die durch ihren Glauben die nachfolgende christliche Erziehung gewährleisten.
Sie wollen Ihr Kind in der Pfarre St. Marien taufen lassen?
Bitte nehmen sie zuerst Kontakt mit der Pfarre auf ,um alle organisatorischen Belange zu klären. (Termin, Taufspender, …)
Erklärung Taufelternstunden:
Wenn Eltern entscheiden ihr Kind taufen zu lassen, dann ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Taufsakrament im Zuge der Taufvorbereitung ein wichtiger Bestandteil.
In unserer Pfarrgemeinde geschieht diese sogenannte Taufkatechese in Taufelternstunden.
Bei diesen verpflichtenden Terminen beschäftigen sich mehrere Eltern und zukünftige Pat:innen mit der Bedeutung der Taufe. Des Weiteren werden in diesen Vorbereitungsrunden auch der Ablauf der Tauffeier und etwaige Fragen behandelt. Es ist uns wichtig, dass sich die Tauffamilien gegenseitig kennenlernen, und die Taufe als ein Fest der ganzen christlichen Gemeinschaft erfahren.
Bei der Taufelternstunde treffen sich Täuflinge, Eltern und Pat:innen aus den Pfarrgemeinden St. Marien, Weichstetten und Niederneukirchen. Der Veranstaltungsort wechselt zwischen den drei Pfarrgemeinden.
Die konkrete Vorbereitung auf die einzelnen Tauffeiern findet dann beim Einzelgespräch statt, welches zusätzlich zur Taufelternsstunde, individuell mit dem/r Taufspender/in vereinbart wird.
Die Termine der Taufelternstunden und die angebotenen Tauftermine erfahren Sie in der Pfarrkanzlei. Eine rechtzeitige Anmeldung zur Taufe ist uns wichtig, damit auch der Termin der Taufelternstunde wahrgenommen werden kann.
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die eigentliche Taufe ab mindestens zwei Täuflingen gefeiert wird. Außerdem ermutigen wir, auch die Tauftermine in der Osternachtsliturgie oder bei den Sonntagsgottesdiensten anzunehmen.
Weiter Informationen erhalten Sie bei der Pfarrsekretärin Birgit Haslhofer oder Pastoralassistent Johannes Holzinger
Folgende Dokumente brauchen wir von Ihnen zur für die Taufe:
- Geburtsurkunde des zu taufenden Kindes
- „Auszug aus dem Taufbuch“ von den Eltern des Täuflings, sofern diese nicht in St.Marien getauft worden sind. Dieser soll nicht älter als 3 Monate sein. Sie erhalten dieses Dokument in jener Pfarre, in der Sie getauft worden sind.
- „Auszug aus dem Taufbuch“ des Paten/der Patin des Täuflings (wie bei den Eltern)
- Sofern Sie nicht der Pfarre St.Marien angehören, benötigen Sie eine "Tauferlaubnis" Ihrer Wohnpfarre
- Bitter vereinbaren Sie mit der Sekretärin einen Termin für ein Taufgespräch wo Eltern und Paten dabei sein können.
- Taufen finden normalerweise an Sonntagen nach dem Gottesdienst statt (10:30 Uhr bis 11:00 Uhr)
- Das Patenamt kann nur jemand übernehmen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, er muss katholisch und selbst gefirmt sein sowie das Sakrament der Eucharistie selbst empfangen haben. Er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein. Ein getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.