1506 und 1765 sind für unsere Gemeinde bedeutende Jahre. Im Jahr 1506 erwarb Kaiser Maximilian von Habsburg die Herrschaft Rannariedl und ließ sie durch Pfleger verwalten. Damit war Rannariedl österreichisch geworden. Das betraf die Ortsgebiete von Schattenthal, Kramesau, Ufer, Rannariedl, Dorf, Lacken, Pirath, Großmollsberg, Eitzendorf, Grub, Au, Maisreith, Forstedt, Neustift, und Dietmannsdorf. Sie stellten den kleineren Teil der Herrschaft Rannariedl dar. Der weitaus größere Teil lag nördlich von Wildenranna, die sogenannten künischen Dörfer.
Diese stellten für den Fürstbischof von Passau ein großes Problem dar, weil durch sie das passauische Wegscheid völlig vom Fürstentum Passau abgetrennt war und keinen wirtschaftlichen Anschluss hatte. Mit der Herrschaft Rannariedl ragte Österreich weit in passauisches Territorium hinein, weshalb die Fürstbischöfe mehrmals versuchten, die Rannariedl für sich zu erwerben, was aber meist an Geldmangel scheiterte.
1765 bot der Rannariedler Graf Gottlieb von Clam die Herrschaft zum Verkauf an und Fürstbischof Firmian schlug zu. Um 315 000 Gulden erwarb er Rannariedl als paussauischen Besitz in österreichischer Landeshoheit. Der nächste Schritt war logisch. Um auch die Landeshoheit für seinen Besitz zu erreichen, musste er Österreich Tauschgeschäfte anbieten. Er einigte sich mit Maria Theresia auf eine „Grundzusammenlegung“, die geschlossene Herrschaftsgebiete für Passau und Österreich schaffen sollte.
Die Lösung für unser Gebiet brachte schließlich eine Teilung der Herrschaft Rannariedl. Als Ganzes sollte sie Passauer Besitz werden, der nördliche Teil wurde unter dem Amt Jandelsbrunn der Landeshoheit von Passau eingegliedert, der südliche Teil – unsere Gemeinde – sollte ( bis 1803) Passauer Besitz in österreichischer Landeshoheit bleiben. Zu diesem Zweck wurden erstmals Grenzsteine gesetzt, welche nun die Herrschaft Rannariedl in einen passauischen und einen österreichischen Teil spalteten. In diesem österreichischen Teil befanden sich jedoch noch kleine Passauer Enklaven: Haitzendorf und Kleinmollsberg, sowie Ober- und Unteraschenberg, die immer zur Passauer Landes- und Gerichtshoheit gehört haben. Sie wurden nun 1765 Österreich angegliedert.
Seit Oktober 1765 gehören also alle Gemeindedörfer zu Österreich, aber nur Ober- und Unteraschenberg, Kleinmollsberg und Haitzendorf mit der Leithenmühle und mit Mühleck waren tatsächlich erst 1765 an Österreich gekommen. Der weitaus größte Teil unserer Gemeinde ist seit 1506 in österreichischer Landes-, Gerichts- und Steuerhoheit.