Der Pfarrgemeinderat profitiert von der Arbeit in den einzelnen Fachausschüssen; im Plenum des Pfarrgemeinderates laufen die Fäden für ein gedeihliches Wirken in der Pfarre zusammen.
Natürlich werden sich manche in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen stellen, z.B. die, was denn das eigentlich ist, ein Kollegiatstift. Nun, diese Frage ist ziemlich einfach zu beantworten. Im Wort „Kollegiatstift“ steckt schon das Wort „Kollege“. Ein Kollegiatstift wird also von „Kollegen“ bewohnt, von Berufskollegen im priesterlichen Dienst. Da sie keine Ordensleute sind und daher nicht in einem Kloster wohnen, ist es eben „nur“ ein Kollegium, eine im gleichen Haus lebende Gemeinschaft von sogenannten Weltpriestern, die zwar nicht an Gelübde und eine Ordensregel gebunden sind, aber doch gemäß ihren Statuten einen gemeinsamen priesterlichen Lebensstil pflegen. Etwas vereinfacht gesagt, könnte man von einem „Kloster“ für Weltpriester sprechen. Das Wort „Stift“ bedeutet ganz einfach, dass diese Weltpriestergemeinschaft gestiftet ist, wobei das auch bedeutet, dass sie bei der Stiftung mit Besitz und Einkommen ausgestattet worden ist, um das Leben der Priester vor Ort zu ermöglichen. Die Priester, die in einem solchen Kollegiatstift leben, nennt man auch „Kanoniker“, d.h. sie leben nach einem „Kanon“, einer Art Regel für das tägliche Leben. Insbesondere gehört dazu das gemeinschaftliche Stundengebet (Brevier) und die feierliche Liturgie, wie sie bei uns ja auch immer wieder zu erleben ist. Priester in einer solchen Gemeinschaft haben auch ganz bewusst die Aufgabe der Seelsorge, die sie in der Stiftspfarre bzw. auch anderen nahe liegenden Pfarren ausüben. Dabei müssen nicht alle Priester auch im Stift wohnen, sie haben aber immer die Gemeinschaft an ihrer Seite und brauchen sich nicht allein vor Ort fühlen.
Warum ein „Kollegium“ von Priestern?
Warum leben nun Priester in einem Kollegium, bzw. wollen so leben? Darauf kann man grundsätzlich zwei große Antwortkomplexe finden, einen theologischen und einen praktischen.
1. Die theologische Antwort
Schon in der Heiligen Schrift des Neuen Testaments lesen wir über Jesus, dass er mit seinen Aposteln in Gemeinschaft lebt. Am Anfang steht ja gleich die Frage des späteren Apostels Andreas und noch eines zweiten: „Meister, wo wohnst Du?“ (Joh 1,38) Und, so heißt es weiter, „sie blieben jenen Tag bei ihm“. Auch dort, wo von der Berufung der ersten Apostel berichtet wird, steht allem voran der Gedanke an die Nachfolge: „Kommt, mir nach, und ich will euch zu Menschenfischern machen“ (Mt 4,19 und Mk 1,17, ein wenig anders erzählt, aber mit dem gleichen Inhalt Lk 5,8-11). Und auch hier wird als Reaktion berichtet „Sofort verließen sie ihre Netzte und folgten ihm nach“. Hier ist von einer echten, wahren Gemeinschaft, von einer vita communis, die Rede. Von jetzt an werden sie alles teilen, alles gemeinsam haben, gemeinsam mit dem Herrn leben um auch Zeugen für den Herrn zu sein. Das wird nachgerade zur Bedingung des Apostelamtes. Deutlich gemacht wird das bei der Wahl des Matthias in das Apostelgremium: „Es muss nun von den Männern, die mit uns zusammen waren in der ganzen Zeit, da der Herr Jesus unter uns aus und ein ging, von der Taufe des Johannes angefangen bis zu dem Tage, da er von uns hinaufgenommen ward, von diesen muss einer mit uns Zeuge seiner Auferstehung werden“ (Apg 1,21f). Die Gemeinschaft ist also eine Grundbedingtheit für das Amt eines Apostels. Die Kirche greift diese Lebensform in der Nachfolge des Herrn auf und gliedert sie. Gemeinsam mit dem Bischof stehen die Presbyter (Priester) und die Diakone der Gemeinde vor. Für die ganz frühe nachapostolische (bzw. sogar spätapostolische) Zeit bezeugt dies sehr deutlich und klar der hl. Ignatius von Antiochien (in Rom als Märtyrer gestorben unter Kaiser Trajan zwischen 110 und 118). Er war noch direkter Apostelschüler und kennt bereits eine communio, also eine Gemeinschaft der Priester, des presbyteriums, mit dem Bischof. Das setzt zunächst zwar nicht das gemeinsame Leben unter einem Dach, die vita communis, voraus, ist aber doch gleichsam ein Abbild der apostolischen Lebensgemeinschaft mit Christus. Und ganz grundsätzlich zeigt sich hier, dass priesterliches Leben ein Gemeinschaftsleben mit Christus ist, dass also die priesterliche Gemeinschaft dem priesterlichen Leben am eindeutigsten entspricht. Wir haben es hier mit einer sehr frühkirchlichen Gemeinde- und Ämtertheologie zu tun, die nachhaltig Einfluss auf die geschichtliche Entwicklung der Kirche genommen hat. Hier ist auch die letzte und tiefste Begründung für die priesterliche Ehelosigkeit, den Zölibat, zu finden. Am Anfang der Kirche sehen wir also als Lebensform der Amtsträger die Gemeinschaft. Was damals noch relativ leicht zu bewerkstelligen war (das Christentum war zu Beginn eine Stadtreligion), hat später zu einer gewissen Problematik geführt. Denn einzelne Priester mussten von der Sache her aus pastoralen Gründen in den einzelnen Außenstellen, den späteren Pfarren, leben. Aber auch diese Priester waren Mitglieder des gemeinsamen Presbyteriums. So kam es im ausklingenden Altertum bzw. Frühmittelalter sogar zu der – heute kurios wirkenden – Bestimmung, dass an hohen Festtagen a l l e Priester mit dem Bischof in dessen Kathedrale mit- zufeiern hatten (ihre Pfarren blieben an solchen Tagen eben verwaist). Wenn uns das heute auch unmöglich erscheint, so zeigt sich darin aber doch die große Bedeutung, die dem Presbyterium als fühlbare und sichtbare Gemeinschaft zukommt. Bis in unser aktuelles Kirchenrecht hält sich dieser Gedanke, dort, wo irgend möglich, eine priesterliche Gemeinschaft zu führen. So sollen Pfarrer mit ihren Kaplänen eine vita communis haben, Bischöfe mit ihren Mitarbeitern am Diözesansitz. Dabei betont der Codex iuris canonici, das kirchliche Rechtsbuch in der Fassung von 1983, in besonderer Weise die brüderliche Gemeinschaft unter den Priestern und empfiehlt diese ausdrücklich; dort, wo es schon eine Hausgemeinschaft immer gegeben hat, soll sie beibehalten werden (vgl. can. 280 CIC). Das Kirchenrecht beruft sich dabei im Besonderen auf das Zweite Vatikanische Konzil, näherhin auf das Dekret über die Priester Presbyterorum Ordinis, wo es unter Nr. 8 heißt: „Damit die Priester darüber hinaus im geistlichen Leben und für die Erweiterung ihrer Kenntnisse aneinander Hilfe haben, damit sie besser in ihrem Dienst zusammenarbeiten können und vor Gefahren geschützt sind, die vielleicht dem Einsamen drohen, soll das gemeinsame Leben oder eine Art der Lebensgemeinschaft unter ihnen gefördert werden. Die Formen können, je nach den persönlichen und seelsorglichen Erfordernissen, verschieden sein. Beispielsweise ist ein Zusammenwohnen möglich, wo die Umstände es gestatten, oder ein gemeinsamer Tisch, oder wenigstens ein regelmäßiges Zusammenkommen.“ Schon früh hat die Kirche dem auch feste Regeln zu geben versucht. Bischöfe wie der hl. Eusebius von Vercelli, der hl. Martin oder der hl. Basilius haben ihr Prebyterium, ihre Kleriker eingeladen, gemeinsam mit ihnen zu leben. So entstanden schon im 4. Jhdt. eigene Priestergemeinschaften an den Bischofsitzen. Sie sind bezeugt bei den vorgenannten heiligen Bischöfen und an manch anderem Bischofsitz, wo solche frühe Regelwerke oft adaptiert und übernommen wurden. Eine besondere Bedeutung kommt hier für die Westkirche dem hl. Augustinus zu, der eine bis heute in den regulierten Chorherrenstiften gelebte Regel geschrieben hat. Für den deutschsprachigen Raum gibt es beredte Zeugnisse aus der fränkischen Zeit; so gab der Bischof Chrodegang von Metz seinem Klerus im späten 8.Jhdt. eine eigene Regel, die dann 816 in Aachen als institutio canonicorum adaptiert und für das gesamte Frankenreich als wünschenswert vorgestellt und eingeschärft wurde. So entstanden zunächst an den Bischofsitzen richtige Klerikergemeinschaften, die später zu den heuten noch existierenden Domkapiteln wurden. An bedeutenderen Kirchen, vor allem an größeren Kirchen auf dem Land, wurden daraus ebenfalls eigene Kanonikerkapitel, die späteren Kollegiatstifte. Diese Kollegiate wurden durch ihre priesterliche Lebensführung und ihre Gelehrsamkeit vielfach zum Segen für die umgebenden Pfarren und die gesamte Ortskirche.
2. Die praktische Antwort
Neben der theologischen Grundlage, dass eben das Leben in Gemeinschaft die eigentlich grundlegende und ideale Lebensform für Priester ist, kommt ihr in unserer Zeit eine immense praktische Bedeutung zu: Da es wenige Priester gibt – wir sprechen vom Priestermangel, sind fast alle Seelsorgspriester, also gerade die Pfarrer, allein in ihren Pfarrhäusern. Das führt oft zu Vereinsamung und gelegentlich zu Lebensformen, die für einen Priester schlichtweg falsch sind. Mangels einer ordentlichen Haushaltsführung kommt es auch immer mehr zur Verschlampung, sowohl in körperlicher wie auch in geistiger Hinsicht. In einem Kollegiatstift hingegen haben die dort lebenden oder wenigstens zugehörigen Priester Kollegen als Ansprech- und Aussprechpartner, die Haushaltsführung vereinfacht sich durch eine gemeinsame Haushälterin, theologische und andere bedeutsame und für die Fortbildung wichtige Literatur kann gemeinsam angeschafft und verwendet werden (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften). Hier kann wieder eine priesterliche Lebenskultur entstehen, die auch die Freude am Beruf wach hält und auch durch schwierige Phasen des priesterlichen Lebens durchträgt. Außerdem muss ein Priester nach seiner Pensionierung das Stift nicht verlassen, er kann in seinem gewohnten Umfeld bleiben und aushelfend noch sehr viel Gutes im Einzugsbereich des Stiftes wirken, sodass auch von einer entsprechenden Altersversorgung gesprochen werden kann. Unter all diesen praktischen Gesichtspunkten sind Kollegiatstifte daher auch eine wichtige Hilfe für die einzelnen Bischöfe, denen so manche Sorgen für ihren gerade älter werdenden Klerus abgenommen werden.
Und der Priestermangel?
Man könnte jetzt einwenden, dass es ja einen schon sehr spürbaren Priestermangel gibt. Rechtfertigt sich da die Einrichtung bzw. Erneuerung solcher alter Kollegiate? Nun, der Priestermangel hat verschiedene Ursachen. Ihn allein auf den Zölibat reduzieren zu wollen, ist unredlich. Einer der sicherlich mehrschichtigen Gründe ist aber ganz bestimmt die priesterliche Einsamkeit im durchschnittlichen Pfarrer-Leben. Es fällt ja auf, dass besonders der Ordensklerus Nachwuchs bekommt, vor allem in unseren Stiften, der Weltklerus aber stagniert. Hier können Kollegiatstifte wieder Mut machen, sich als junger Mann doch drüber zu wagen, den Priesterberuf zu ergreifen. Es gibt ja eine Anschlussmöglichkeit, ein Gemeinschaftsleben auch für Weltpriester. Sicher, so manche Pfarre wird schmerzlich feststellen, dass ihr Pfarrer nicht mehr am Ort wohnen kann oder will, weil er die Priestergemeinschaft in einem Kollegiat vorzieht. Aber nur so wird es überhaupt möglich sein, für die Zukunft Priesterberufe zu bekommen. Nicht nur, weil das Alleinsein in einer Pfarre heute schwieriger ist denn je, sondern auch, weil das Priestertum von seiner Wurzel her die Gemeinschaft verlangt. Und am Ende werden die Pfarren feststellen, dass sie dank der Kollegiate gut und umfassend seelsorglich betreut sind. Gerade durch diese Einrichtungen werden Pfarren entgegen dem ersten Eindruck nicht alleine gelassen, sondern pastoral aufgewertet und auf längere Sicht wesentlich besser versorgt. Die neuen Kanoniker Der Bischof von Linz hat zum ersten einmal zwei Priester zu Kanonikern ernannt. Es sind dies GR Karl J.J. Wanka, der als Pensionist schon viele Jahre im Stift wohnt und der Pfarrvikar von Mattighofen und Pfarradministrator von Pischelsdorf, GR Mag. Leon Sireisky. Zum Ehrenkanonikus ernannt wurde Prälat Dr. Walter Brugger, Priester der Erzdiözese München und Freising, der eine bedeutende Dissertation über die Gründung des Kollegiatstiftes Mattighofen verfasst hat. Alle drei wurden am 31. Oktober 2008 vom Bischof persönlich als Kanoniker (bzw. Ehrenkanonikus) feierlich investiert. Am Weißen Sonntag 2009 (19. April) hat dann der hochwürdigste Stiftspropst von Mattighofen die hochwürdigen Herren Dr. habil. Johann Enichlmayr, Pfarrer am. und Mag. Marek Michalowski, Pfarrer der ehemals dem Stift inkorporierten Pfarre Friedburg, im Rahmen einer feierlichen Vesper als Kanoniker, und den Militärdekan Msgr. Mag. Ewald Kiener als Ehrenkanonikus investiert. Wir bitten den Herrn und ewigen Hohenpriester Jesus Christus und die allerseligste Jungfrau und Gottesmutter Maria, der das Stift ja geweiht ist, um anhaltenden Segen, um Schutz und Beistand. Das Kollegiatstift Mattighofen lebe, wachse und gedeihe!
Bilder
Kanonikus Mag. Leon Sireisky, Kanonikus Karl Wanka(+) und Ehrenkanonikus Dr. Walter Brugger
Die Personen von links nach rechts wie folgt:
erste Reihe: Ehrenkan. Prälat Dr. Walter Brugger, Kan. Mag. Marek Michalowski, Propst Walter Plettenbauer, Kan. Karl Wanka(+), Kan. Mag. Leon Sireisky
zweite Reihe: Kan. Dr. habil. Johann Enichlmayr, Ehrenkan. Militärdekan Msgr. Mag. Ewald Kiener
Anwesende mitfeiernde des Stadt- u. Gemeinderates der Stadt Mattighofen.
Kan. DDR. J. Enichlmayr, Kan. Mag. M. Michalowski, Kan. K.J. Wanka(+), Bgmstr. F. Schwarzenhofer, Propst Mons. Mag. W. Plettenbauer, Bezirkshauptmann Dr. G. Wojak,
dahinter stehend: J. Stichlberger, Kan. Mag. L. Sireisky, Kan. Mons. E. Kiener, Kan. W. Heinzl
Kan. Mag. M. Michalowsky, KsR Jozef Martin, MMag. M. Duda, Propst Mons. Mag. W. Plettenbauer, Kap.Kan. Mons. Mag. E. Kiener, Kan. Mag. Leon Sireisky, Bgmst. Fritz Schwarzenhofer
Die Mitglieder des Kollegiatstiftes Mattighofen:
Stiftspropst:
Msgr. Mag. Walter Plettenbauer,
Kanoniker: KsR Mag. Leon Sireisky,
Pfarrer der Stiftspfarrkirche von Mattighofen Konventualkaplan des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens, Kapitelsekretär, Pfarradministrator von Pischelsdorf
KsR DDr. Johann Enichlmayr, Dechant u. Pfarrer em., Herausgeber der Zeitschrift „Neuevangelisierung“
GR Mag. Marek Michalowski, Dechant des Dekanats Mattighofen, Pfarrer von Friedburg, Pfarradministrator von Schneegattern u. Lengau
Msgr. Mag. Ewald Kiener, Prior des Ordens der Grabesritter, Militärdekan i.R.
KsR Walter Heinzl, Militärsuperior i.R.
Ehrenkanoniker: Prälat Dr. Walter Brugger, Priester der ED München-Freising, Seelsorger der Wieskirche zu Freising
Msgr. Stefan Hofer, em. Regionaldechant des Innviertels, Dechant u. Stadtpfarrer von Braunau
MMag. Marek Duda, Pfarrer von Emmersdorf/Donau
Verstorbene Kanoniker des Kollegiatstiftes Mattighofen
GR Karl Johann Josef Wanka 12.3.1933 in Linz geboren, Priesterweihe 29.6.1973 in Linz, Seelsorger in St. Marienkirchen/Schärding, Obertraun, Freinberg und Mattighofen, gestorben am 29.8.2014. R.I.P.
Das Kollegiatstift Unserer Lieben Frau zu Mattighofen
Anfang des 15. Jhdts. fasste Konrad V. von Friedburg aus dem Geschlecht derer von Kuchl (dem damals auch die Herrschaft Mattighofen gehörte) zusammen mit seinem Bruder Hans und dessen Frau Katharina von Krey den Plan, die Mattighofener Besitzung in ein Kollegiatstift umzuwandeln. Nach seinem frühen Tod, und da die Ehe seines Bruders Hans kinderlos geblieben war, wurde mit Zustimmung des Passauer Bischofs Leonhard von Laiming, eines entfernten Verwandten, der Plan in die Tat umgesetzt. Am 29. November 1438 ist der Stiftungsbrief unterzeichnet und besiegelt worden. Erster Stiftsdekan (oder Stiftsdechant) wurde der von Anfang an dabei eingebundene Kanonikus von Mattsee und Pfarrer von Pischelsdorf, der päpstliche und kaiserliche Notar Friedrich Peterlehner (auch die Schreibweise Peterlechner ist überliefert). Das junge Kollegiatstift wurde damals nicht nur vom zuständigen Passauer Bischof bestätigt, sondern zudem auch vom damaligen Landesherrn Herzog Heinrich XVI. von Landshut-Niederbayern, dem Konzil von Basel (1439), 1451 durch den Kardinallegaten Nikolaus von Kues und schließlich auch von den Päpsten Nikolaus V. (1452) – er nahm das Stift unter seinen besonderen Schutz und bestätigte ihm alle Rechte und Freiheiten und von Papst Pius II. Piccolomini (1459).
Damals war das Kollegiatstift Mattighofen eine sogenannte „Stiftsdechantei“, d.h. der Obere hatte den Rang eines Dekans bzw. Dechants. Obwohl hier einige bedeutende Priester zu nennen sind, kam es leider schon bald durch unter anderem unfähige Verwaltung zu einem Niedergang des Stiftes (eine Reihe von Besitzungen musste veräußert werden, weil die Dekane verschuldet waren). Dazu kamen noch die widrigen Umstände der Kirchengeschichte (Reformation), sodass heute davon ausgegangen wird, dass im späten 16. Jhdt. keine Kanoniker mehr ernannt wurden. Fest steht auf jeden Fall, dass das ursprünglich gewollte Gemeinschaftsleben der Priester zu bestehen aufhörte.
Schon wurde daran gedacht, das Kollegiatstift in eine Niederlassung der Jesuiten umzuwandeln, da erhob der sel. Papst Innozenz XI. das Stift über Wunsch des Churfürsten Max Emmanuel von Bayern und des Bischofs von Passau im Jahr 1685 zur Propstei. Erster Propst wurde Johann Friedrich Graf von Preising. In der Barockzeit gab es immer wieder adelige Pröpste, zwei von ihnen wurden auch zu Bischöfen ernannt. Es waren dies der zweite Propst Hugo Franz Graf von Königsegg-Rothenfels, der später Bischof von Leitmeritz wurde und Joseph Ferdinand Guidobald Graf von Spaur, der zum Titularbischof ernannt wurde.
1864 verlieh der sel. Papst Pius IX. den Pröpsten von Mattighofen das Recht der Pontifikalien. Der Diener Gottes, Bischof Franz Joseph Rudigier spendete dem damaligen Propst die Abtbenediktion.
Vor allem seit der Zugehörigkeit zur Diözese Linz (1783 bzw. 1785) entstand immer mehr die Auffassung, dass es sich in Mattighofen um ein aufgehobenes Kollegiatstift handle. Dies entspricht aber nicht der Wirklichkeit, das Stift Mattighofen wurde niemals aufgehoben und bestand gemäß geltendem Kirchenrecht im jeweiligen Propst weiter.
Die neuen Statuten
Der 13. Bischof von Linz, Dr. Ludwig Schwarz SDB, hat nun die in die Zukunft weisenden Möglichkeiten eines existierenden Kollegiatstiftes erkannt und dem Stift Mattighofen mit Wirkung vom 1. Juni 2008 neue Statuten gegeben. Dies war notwendig, da die ursprünglichen Statuten aus dem 15. Jhdt. heute nicht mehr lebbar wären (dort ist z.B. für die Kanoniker ein dormitorium, also ein gemeinsamer Schlafsaal, vorgesehen). Nach den neuen Statuten steht dem Stift ein Propst vor, der in Hinkunft von den Kanonikern, dem sogenannten Stiftskapitel, aus ihrer Mitte gewählt und vom Bischof bestätigt wird. Darüber hinaus soll es fünf Kanoniker geben. Es müssen dies Priester sein, die mit dem Stift in Verbindung stehen, sich Verdienste erworben haben bzw. im Einzugsgebiet des Stiftes als Seelsorger tätig sind. Darüber hinaus kann es noch vier Ehrenkanoniker geben. Sie tragen Kleidung und Abzeichen (Kapitelkreuz) der Kanoniker von Mattighofen, haben aber keine Rechte im Stiftskapitel. Die Kanoniker und Ehrenkanoniker werden vom Propst und dem Kapitel dem Bischof zur Ernennung vorgeschlagen. Mit diesen neuen Statuten ist endgültig der Weg in eine neue Zukunft unseres altehrwürdigen Stiftes eingeschlagen. Dies möge vor allem auch den umliegenden Pfarren zum Segen gereichen.
Renovierungen
In den Jahren seit 1986 wurden in der Kirche zahlreiche Renovierungen durchgeführt.
1986 bis 1988 wurde der Innenraum der Stiftskirche einer Generalsanierung unterzogen. Insbesondere die Deckenfresken von Johannes Nep. della Croce von 1785 erstrahlen seither in neuem hellem Glanz.
Auch die beiden Stiftsgebäude mußten, nachdem die letzte Renovierung 1957 geschah, einer grundlegenden Erneuerung unterzogen werden, die von 1993 bis 1997 geschah. Sowohl die Propstei als auch das Kapitelhaus wurden außen und innen renoviert, so daß nun der ganze Stiftskomplex in neuem Glanz erstrahlt.
Als Höhepunkt der Erneuerungsarbeiten im kirchlichen Bereich Mattighofens darf man die Neuanschaffung der Orgel 1997 bezeichnen. Nach ungefähr zehnjährigem Ringen konnte die neue Orgel am Dreifaltigkeitssonntag 1997 feierlich gesegnet werden.
Die Renovierung des Kirchturms erfolgte im Herbst 2016 belief sich auf rund 102.000 Euro. Davon wurden ca. 42.000 € durch Subventionen, 20.000€ von der Stadtgemeinde Mattighofen, 16.000€ vom Bundesdenkmalamt und 25.000€ von der Diözese bezahlt. Nun kann der Kirchturm von Mattighofen wieder im neuen Glanz erstrahlen. Ein herzliches Vergelt's Gott allen Spendern!
Grundgedanken zum Orgelkonzept in der Propsteipfarrkirche zu Mattighofen
Die neue Orgel wurde unter Verwendung der vorhandenen Prospektteile neu konzipiert. Die alten Prospektteile waren Reste der alten Orgel aus dem ausgehenden 18. Jh. Die alte Orgel wurde nach mehreren Umbauten bis zur Unkenntlichkeit entstellt, nur die sparsamen Reste der Frontseite, wie Profile, Säulen und Kapitelle sowie Schnitzwerke waren übriggeblieben. Viele dieser Reste waren sehr verwurmt und mussten daher neu nachgearbeitet werden. Es war glücklicherweise trotzdem noch möglich, mit diesen Bestandteilen ein neues in sich geschlossenes Orgelgehäuse zu erstellen. Wie in der ursprünglichen Anlage ist das Hauptwerk mit Prinzipal 8' Fuß und das darüberliegende Oberwerk mit Prinzipal 4' Fuß im Prospekt. Von dieser Grundstruktur aus wurde die ganze neue Orgelanlage konzipiert. Das Pedalwerk konnte hinter der Orgel genau in der gotischen Spitzbogennische aufgestellt werden. Das Instrument verfügt über zwei Manuale und Pedal mit 25 Registern. Die ganze technische Anlage ist konsequent in der klassischen kunsthandwerklichen Bauweise ausgeführt, ohne jegliche Verwendung von Schrauben und Nägeln. Es kamen nur die altmeisterlichen Holzverbindungen zur Ausführung. Die Spiel- u. Registertrakturen sind rein mechanisch gebaut. Für die Spieltraktur wurde die klassische einarmige Tastatur verwendet, wodurch eine sehr lockere, äußerst präzise und leichte Spielweise gewährleistet ist. Sämtliche Teile der Mechanik, wie z.B. Wellenbretter, Holzwinkel und Abstrakten sind aus Holz gefertigt. Die Registertraktur ist mit stabilen Holzwellen aus Eichenholz gemacht, worin die geschmiedeten Metallarme eingebrannt sind. Die Windladen, worauf das ganze Pfeifenwerk steht, sind aus massivem Eichenholz gefertigt. Die Schleifen sind ebenfalls aus Eichenholz. Die Prospektpfeifen sind aus hochprozentigem Zinn gebaut, die innenstehenden Pfeifen sind aus Zinn/Bleilegierungen gemacht. Alle Pfeifen sind exakt auf Tonlänge abgeschnitten, und die Metallgedakten sind oben zugelötet. Die Oberflächen der Metallpfeifen sind handgezogen. Auch die Lingualregister (Zungenpfeifen) sind in allen Details der klassische Zungenbauweise ausgeführt. Das Wesentliche eines Blasinstrumentes ist die Windversorgung, klangbestimmend ist die "Musikalität" des Windes. Im Turmraum ist eine klassische Keilbalganlage mit zusätzlicher Treteinrichtung aufgestellt. Nur eine solche, wohldimensionierte Keilbalganlage mit dem passenden Windsystem gewährleistet einen optimalen Wind. Die imposante und reiche Orgelansicht spiegelt sich bei einer guten Orgel auch im Klang. Diese Klangpalette ist sehr farbenreich angelegt, verteilt auf die Werke: Hauptwerk, Oberwerk und Pedalwerk. Bei der Intonisationsweise wurde konsequent die klassische kunsthandwerkliche Methode des Intonierens angewendet, dh. jede einzelne Pfeife wurde nur im Kirchenraum auf die Akustik intoniert. Nur so kann die optimale Klanggestaltung und Anpassung an den Raum erreicht werden. Mit präfabrizierten und nicht im Raum intonierten Pfeifen ist es nicht möglich, das optimale Klangbild zu realisieren. Die Temperatur (Art der Stimmung) ist wohltemperiert angelegt, verteilt über sechs schwebende Quinten. Hiermit steht eine wohlklingende Stimmung zur Verfügung.
DISPOSITION:
Hauptwerk
Oberwerk
Pedalwerk
Quintade 16'
Gedackt 8'
Subbaß 16'
* Principal 8'
* Principal 4'
Octavbaß 8'
Rohrflöte 8'
Rohrflöte 4'
Rohrquinte 5 1/3
Spitzgamba 8'
Octave 2'
Octave 4'
Octave 4'
Waldflöte 2'
Posaune 16'
Spitzflöte 4'
Nasard 1 1/3
Trompete 8'
Quinte 2 2/3
Sesquialtera II
Superoctave 2'
Scharf III
Mixtur IV - V
Dulcian 8'
Cornett III
Tremulant
Manualkoppel HW + Ow
Pedalkoppel P + Hw
Pedalkoppel P + Ow
Manualumfang C-F'''
Pedalumfang C-F'''
Orgelprospekt der Stiftskirche - Baujahr 1997
Für das geschenkte Vertrauen und die sehr gute Zusammenarbeit möchten wir uns im Namen aller Beteiligten herzlich bedanken. Möge diese neue Orgel vielen Generationen beim Spielen und Singen zur Ehre Gottes dienen und klingen.
"Laudate Eum in Chordis et Organo" (Ps. 150).
Die Orgelbauer Kögler, St. Florian sowie Bernhard Edskes, niederländischer Orgelsachverständiger und Orgelbauer im Mai 1997