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Pfarre Mattighofen
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Das Kollegiatstift Mattighofen

Was ist eigentlich ein Kollegiatstift?

Natürlich werden sich manche in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen stellen, z.B. die, was denn das eigentlich ist, ein Kollegiatstift. Nun, diese Frage ist ziemlich einfach zu beantworten. Im Wort „Kollegiatstift“ steckt schon das Wort „Kollege“. Ein Kollegiatstift wird also von „Kollegen“ bewohnt, von Berufskollegen im priesterlichen Dienst. Da sie keine Ordensleute sind und daher nicht in einem Kloster wohnen, ist es eben „nur“ ein Kollegium, eine im gleichen Haus lebende Gemeinschaft von sogenannten Weltpriestern, die zwar nicht an Gelübde und eine Ordensregel gebunden sind, aber doch gemäß ihren Statuten einen gemeinsamen priesterlichen Lebensstil pflegen. Etwas vereinfacht gesagt, könnte man von einem „Kloster“ für Weltpriester sprechen.
Das Wort „Stift“ bedeutet ganz einfach, dass diese Weltpriestergemeinschaft gestiftet ist, wobei das auch bedeutet, dass sie bei der Stiftung mit Besitz und Einkommen ausgestattet worden ist, um das Leben der Priester vor Ort zu ermöglichen.
Die Priester, die in einem solchen Kollegiatstift leben, nennt man auch „Kanoniker“, d.h. sie leben nach einem „Kanon“, einer Art Regel für das tägliche Leben. Insbesondere gehört dazu das gemeinschaftliche Stundengebet (Brevier) und die feierliche Liturgie, wie sie bei uns ja auch immer wieder zu erleben ist. Priester in einer solchen Gemeinschaft haben auch ganz bewusst die Aufgabe der Seelsorge, die sie in der Stiftspfarre bzw. auch anderen nahe liegenden Pfarren ausüben. Dabei müssen nicht alle Priester auch im Stift wohnen, sie haben aber immer die Gemeinschaft an ihrer Seite und brauchen sich nicht allein vor Ort fühlen.

Warum ein „Kollegium“ von Priestern?

Warum leben nun Priester in einem Kollegium, bzw. wollen so leben? Darauf kann man grundsätzlich zwei große Antwortkomplexe finden, einen theologischen und einen praktischen.

 

1. Die theologische Antwort

Schon in der Heiligen Schrift des Neuen Testaments lesen wir über Jesus, dass er mit seinen Aposteln in Gemeinschaft lebt. Am Anfang steht ja gleich die Frage des späteren Apostels Andreas und noch eines zweiten: „Meister, wo wohnst Du?“ (Joh 1,38) Und, so heißt es weiter, „sie blieben jenen Tag bei ihm“. Auch dort, wo von der Berufung der ersten Apostel berichtet wird, steht allem voran der Gedanke an die Nachfolge: „Kommt, mir nach, und ich will euch zu Menschenfischern machen“ (Mt 4,19 und Mk 1,17, ein wenig anders erzählt, aber mit dem gleichen Inhalt Lk 5,8-11). Und auch hier wird als Reaktion berichtet „Sofort verließen sie ihre Netzte und folgten ihm nach“. Hier ist von einer echten, wahren Gemeinschaft, von einer vita communis, die Rede. Von jetzt an werden sie alles teilen, alles gemeinsam haben, gemeinsam mit dem Herrn leben um auch Zeugen für den Herrn zu sein. Das wird nachgerade zur Bedingung des Apostelamtes. Deutlich gemacht wird das bei der Wahl des Matthias in das Apostelgremium: „Es muss nun von den Männern, die mit uns zusammen waren in der ganzen Zeit, da der Herr Jesus unter uns aus und ein ging, von der Taufe des Johannes angefangen bis zu dem Tage, da er von uns hinaufgenommen ward, von diesen muss einer mit uns Zeuge seiner Auferstehung werden“ (Apg 1,21f). Die Gemeinschaft ist also eine Grundbedingtheit für das Amt eines Apostels.
Die Kirche greift diese Lebensform in der Nachfolge des Herrn auf und gliedert sie. Gemeinsam mit dem Bischof stehen die Presbyter (Priester) und die Diakone der Gemeinde vor. Für die ganz frühe nachapostolische (bzw. sogar spätapostolische) Zeit bezeugt dies sehr deutlich und klar der hl. Ignatius von Antiochien (in Rom als Märtyrer gestorben unter Kaiser Trajan zwischen 110 und 118). Er war noch direkter Apostelschüler und kennt bereits eine communio, also eine Gemeinschaft der Priester, des presbyteriums, mit dem Bischof. Das setzt zunächst zwar nicht das gemeinsame Leben unter einem Dach, die vita communis, voraus, ist aber doch gleichsam ein Abbild der apostolischen Lebensgemeinschaft mit Christus. Und ganz grundsätzlich zeigt sich hier, dass priesterliches Leben ein Gemeinschaftsleben mit Christus ist, dass also die priesterliche Gemeinschaft dem priesterlichen Leben am eindeutigsten entspricht. Wir haben es hier mit einer sehr frühkirchlichen Gemeinde- und Ämtertheologie zu tun, die nachhaltig Einfluss auf die geschichtliche Entwicklung der Kirche genommen hat. Hier ist auch die letzte und tiefste Begründung für die priesterliche Ehelosigkeit, den Zölibat, zu finden. Am Anfang der Kirche sehen wir also als Lebensform der Amtsträger die Gemeinschaft.
Was damals noch relativ leicht zu bewerkstelligen war (das Christentum war zu Beginn eine Stadtreligion), hat später zu einer gewissen Problematik geführt. Denn einzelne Priester mussten von der Sache her aus pastoralen Gründen in den einzelnen Außenstellen, den späteren Pfarren, leben. Aber auch diese Priester waren Mitglieder des gemeinsamen Presbyteriums. So kam es im ausklingenden Altertum bzw. Frühmittelalter sogar zu der – heute kurios wirkenden – Bestimmung, dass an hohen Festtagen a l l e Priester mit dem Bischof in dessen Kathedrale mit- zufeiern hatten (ihre Pfarren blieben an solchen Tagen eben verwaist). Wenn uns das heute auch unmöglich erscheint, so zeigt sich darin aber doch die große Bedeutung, die dem Presbyterium als fühlbare und sichtbare Gemeinschaft zukommt. Bis in unser aktuelles Kirchenrecht hält sich dieser Gedanke, dort, wo irgend möglich, eine priesterliche Gemeinschaft zu führen. So sollen Pfarrer mit ihren Kaplänen eine vita communis haben, Bischöfe mit ihren Mitarbeitern am Diözesansitz. Dabei betont der Codex iuris canonici, das kirchliche Rechtsbuch in der Fassung von 1983, in besonderer Weise die brüderliche Gemeinschaft unter den Priestern und empfiehlt diese ausdrücklich; dort, wo es schon eine Hausgemeinschaft immer gegeben hat, soll sie beibehalten werden (vgl. can. 280 CIC). Das Kirchenrecht beruft sich dabei im Besonderen auf das Zweite Vatikanische Konzil, näherhin auf das Dekret über die Priester Presbyterorum Ordinis, wo es unter Nr. 8 heißt: „Damit die Priester darüber hinaus im geistlichen Leben und für die Erweiterung ihrer Kenntnisse aneinander Hilfe haben, damit sie besser in ihrem Dienst zusammenarbeiten können und vor Gefahren geschützt sind, die vielleicht dem Einsamen drohen, soll das gemeinsame Leben oder eine Art der Lebensgemeinschaft unter ihnen gefördert werden. Die Formen können, je nach den persönlichen und seelsorglichen Erfordernissen, verschieden sein. Beispielsweise ist ein Zusammenwohnen möglich, wo die Umstände es gestatten, oder ein gemeinsamer Tisch, oder wenigstens ein regelmäßiges Zusammenkommen.“
Schon früh hat die Kirche dem auch feste Regeln zu geben versucht. Bischöfe wie der hl. Eusebius von Vercelli, der hl. Martin oder der hl. Basilius haben ihr Prebyterium, ihre Kleriker eingeladen, gemeinsam mit ihnen zu leben. So entstanden schon im 4. Jhdt. eigene Priestergemeinschaften an den Bischofsitzen. Sie sind bezeugt bei den vorgenannten heiligen Bischöfen und an manch anderem Bischofsitz, wo solche frühe Regelwerke oft adaptiert und übernommen wurden. Eine besondere Bedeutung kommt hier für die Westkirche dem hl. Augustinus zu, der eine bis heute in den regulierten Chorherrenstiften gelebte Regel geschrieben hat.
Für den deutschsprachigen Raum gibt es beredte Zeugnisse aus der fränkischen Zeit; so gab der Bischof Chrodegang von Metz seinem Klerus im späten 8.Jhdt. eine eigene Regel, die dann 816 in Aachen als institutio canonicorum adaptiert und für das gesamte Frankenreich als wünschenswert vorgestellt und eingeschärft wurde.
So entstanden zunächst an den Bischofsitzen richtige Klerikergemeinschaften, die später zu den heuten noch existierenden Domkapiteln wurden. An bedeutenderen Kirchen, vor allem an größeren Kirchen auf dem Land, wurden daraus ebenfalls eigene Kanonikerkapitel, die späteren Kollegiatstifte. Diese Kollegiate wurden durch ihre priesterliche Lebensführung und ihre Gelehrsamkeit vielfach zum Segen für die umgebenden Pfarren und die gesamte Ortskirche.

 

2. Die praktische Antwort
Neben der theologischen Grundlage, dass eben das Leben in Gemeinschaft die eigentlich grundlegende und ideale Lebensform für Priester ist, kommt ihr in unserer Zeit eine immense praktische Bedeutung zu:
Da es wenige Priester gibt – wir sprechen vom Priestermangel, sind fast alle Seelsorgspriester, also gerade die Pfarrer, allein in ihren Pfarrhäusern. Das führt oft zu Vereinsamung und gelegentlich zu Lebensformen, die für einen Priester schlichtweg falsch sind. Mangels einer ordentlichen Haushaltsführung kommt es auch immer mehr zur Verschlampung, sowohl in körperlicher wie auch in geistiger Hinsicht.
In einem Kollegiatstift hingegen haben die dort lebenden oder wenigstens zugehörigen Priester Kollegen als Ansprech- und Aussprechpartner, die Haushaltsführung vereinfacht sich durch eine gemeinsame Haushälterin, theologische und andere bedeutsame und für die Fortbildung wichtige Literatur kann gemeinsam angeschafft und verwendet werden (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften). Hier kann wieder eine priesterliche Lebenskultur entstehen, die auch die Freude am Beruf wach hält und auch durch schwierige Phasen des priesterlichen Lebens durchträgt. Außerdem muss ein Priester nach seiner Pensionierung das Stift nicht verlassen, er kann in seinem gewohnten Umfeld bleiben und aushelfend noch sehr viel Gutes im Einzugsbereich des Stiftes wirken, sodass auch von einer entsprechenden Altersversorgung gesprochen werden kann. Unter all diesen praktischen Gesichtspunkten sind Kollegiatstifte daher auch eine wichtige Hilfe für die einzelnen Bischöfe, denen so manche Sorgen für ihren gerade älter werdenden Klerus abgenommen werden.
Und der Priestermangel?

Man könnte jetzt einwenden, dass es ja einen schon sehr spürbaren Priestermangel gibt. Rechtfertigt sich da die Einrichtung bzw. Erneuerung solcher alter Kollegiate? Nun, der Priestermangel hat verschiedene Ursachen. Ihn allein auf den Zölibat reduzieren zu wollen, ist unredlich. Einer der sicherlich mehrschichtigen Gründe ist aber ganz bestimmt die priesterliche Einsamkeit im durchschnittlichen Pfarrer-Leben. Es fällt ja auf, dass besonders der Ordensklerus Nachwuchs bekommt, vor allem in unseren Stiften, der Weltklerus aber stagniert. Hier können Kollegiatstifte wieder Mut machen, sich als junger Mann doch drüber zu wagen, den Priesterberuf zu ergreifen. Es gibt ja eine Anschlussmöglichkeit, ein Gemeinschaftsleben auch für Weltpriester. Sicher, so manche Pfarre wird schmerzlich feststellen, dass ihr Pfarrer nicht mehr am Ort wohnen kann oder will, weil er die Priestergemeinschaft in einem Kollegiat vorzieht. Aber nur so wird es überhaupt möglich sein, für die Zukunft Priesterberufe zu bekommen. Nicht nur, weil das Alleinsein in einer Pfarre heute schwieriger ist denn je, sondern auch, weil das Priestertum von seiner Wurzel her die Gemeinschaft verlangt. Und am Ende werden die Pfarren feststellen, dass sie dank der Kollegiate gut und umfassend seelsorglich betreut sind. Gerade durch diese Einrichtungen werden Pfarren entgegen dem ersten Eindruck nicht alleine gelassen, sondern pastoral aufgewertet und auf längere Sicht wesentlich besser versorgt. Die neuen Kanoniker Der Bischof von Linz hat zum ersten einmal zwei Priester zu Kanonikern ernannt. Es sind dies GR Karl J.J. Wanka, der als Pensionist schon viele Jahre im Stift wohnt und der Pfarrvikar von Mattighofen und Pfarradministrator von Pischelsdorf, GR Mag. Leon Sireisky. Zum Ehrenkanonikus ernannt wurde Prälat Dr. Walter Brugger, Priester der Erzdiözese München und Freising, der eine bedeutende Dissertation über die Gründung des Kollegiatstiftes Mattighofen verfasst hat. Alle drei wurden am 31. Oktober 2008 vom Bischof persönlich als Kanoniker (bzw. Ehrenkanonikus) feierlich investiert. Am Weißen Sonntag 2009 (19. April) hat dann der hochwürdigste Stiftspropst von Mattighofen die hochwürdigen Herren Dr. habil. Johann Enichlmayr, Pfarrer am. und Mag. Marek Michalowski, Pfarrer der ehemals dem Stift inkorporierten Pfarre Friedburg, im Rahmen einer feierlichen Vesper als Kanoniker, und den Militärdekan Msgr. Mag. Ewald Kiener als Ehrenkanonikus investiert. Wir bitten den Herrn und ewigen Hohenpriester Jesus Christus und die allerseligste Jungfrau und Gottesmutter Maria, der das Stift ja geweiht ist, um anhaltenden Segen, um Schutz und Beistand. Das Kollegiatstift Mattighofen lebe, wachse und gedeihe!

Bilder

Kanonikus Mag. Leon Sireisky, Kanonikus Karl Wanka(+) und Ehrenkanonikus Dr. Walter Brugger

 

 

Die Personen von links nach rechts wie folgt:
erste Reihe: Ehrenkan. Prälat Dr. Walter Brugger, Kan. Mag. Marek Michalowski, Propst Walter Plettenbauer, Kan. Karl Wanka(+), Kan. Mag. Leon Sireisky
zweite Reihe: Kan. Dr. habil. Johann Enichlmayr, Ehrenkan. Militärdekan Msgr. Mag. Ewald Kiener

 

 

Anwesende mitfeiernde des Stadt- u. Gemeinderates der Stadt Mattighofen.

 

 

Kan. DDR. J. Enichlmayr, Kan. Mag. M. Michalowski, Kan. K.J. Wanka(+), Bgmstr. F. Schwarzenhofer, Propst Mons. Mag. W. Plettenbauer, Bezirkshauptmann Dr. G. Wojak,
dahinter stehend: J. Stichlberger, Kan. Mag. L. Sireisky, Kan. Mons. E. Kiener, Kan. W. Heinzl

 

Kan. Mag. M. Michalowsky, KsR Jozef Martin, MMag. M. Duda, Propst Mons. Mag. W. Plettenbauer, Kap.Kan. Mons. Mag. E. Kiener, Kan. Mag. Leon Sireisky, Bgmst. Fritz Schwarzenhofer

Die Mitglieder des Kollegiatstiftes Mattighofen:

Stiftspropst:

Msgr. Mag. Walter Plettenbauer,

 

Kanoniker:
KsR Mag. Leon Sireisky,

Pfarrer der Stiftspfarrkirche von Mattighofen
Konventualkaplan des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens, Kapitelsekretär,
Pfarradministrator von Pischelsdorf

KsR DDr. Johann Enichlmayr,
Dechant u. Pfarrer em., Herausgeber der Zeitschrift „Neuevangelisierung“

GR Mag. Marek Michalowski,
Dechant des Dekanats Mattighofen, Pfarrer von Friedburg, Pfarradministrator von Schneegattern u. Lengau

Msgr. Mag. Ewald Kiener,
Prior des Ordens der Grabesritter, Militärdekan i.R.

KsR Walter Heinzl,
Militärsuperior i.R.

 

Ehrenkanoniker:
Prälat Dr. Walter Brugger,
Priester der ED München-Freising, Seelsorger der Wieskirche zu Freising

Msgr. Stefan Hofer,
em. Regionaldechant des Innviertels, Dechant u. Stadtpfarrer von Braunau

MMag. Marek Duda,
Pfarrer von Emmersdorf/Donau

Verstorbene Kanoniker des Kollegiatstiftes Mattighofen

GR Karl Johann Josef Wanka
12.3.1933 in Linz geboren,
Priesterweihe 29.6.1973 in Linz,
Seelsorger in St. Marienkirchen/Schärding,
Obertraun, Freinberg und Mattighofen,
gestorben am 29.8.2014. R.I.P.

 

 

 


Kanonikus Mag. Leon Sireisky, Kanonikus Karl Wanka und Ehrenkanonikus Dr. Walter Brugger

 


Die Personen von links nach rechts wie folgt:
erste Reihe: Ehrenkan. Prälat Dr. Walter Brugger, Kan. Mag. Marek Michalowski, Propst Walter Plettenbauer, Kan. Karl Wanka, Kan. Mag. Leon Sireisky
zweite Reihe: Kan. Dr. habil. Johann Enichlmayr, Ehrenkan. Militärdekan Msgr. Mag. Ewald Kiener

 


Anwesende mitfeiernde des Stadt- u. Gemeinderates der Stadt Mattighofen.

 


Kan. DDR. J. Enichlmayr, Kan. Mag. M. Michalowski, Kan. K.J. Wanka, Bgmstr. F. Schwarzenhofer, Propst Mons. Mag. W. Plettenbauer, Bezirkshauptmann Dr. G. Wojak,
dahinter stehend: J. Stichlberger, Kan. Mag. L. Sireisky, Kan. Mons. E. Kiener, Kan. W. Heinzl

 

 


Kan. Mag. M. Michalowsky, KsR Jozef Martin, MMag. M. Duda, Propst Mons. Mag. W. Plettenbauer, Kap.Kan. Mons. Mag. E. Kiener, Kan. Mag. Leon Sireisky, Bgmst. Fritz Schwarzenhofer

 

 

Die Mitglieder des Kollegiatstiftes Mattighofen: (Stand 8. Jänner 2011)

Stiftspropst: Msgr. Mag. Walter Plettenbauer,

 

Kanoniker:
GR Mag. Leon Sireisky,

Pfarrer der Stiftspfarrkirche von Mattighofen
Konventualkaplan des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens, Kapitelsekretär,
Pfarradministrator von Pischelsdorf

KsR DDr. Johann Enichlmayr,
Dechant u. Pfarrer em., Herausgeber der Zeitschrift „Neuevangelisierung“

Mag. Marek Michalowski,
Pfarrer von Friedburg, Pfarradministrator von Schneegattern u. Lengau

KsR Msgr. Mag. Ewald Kiener,
Prior des Ordens der Grabesritter, Militärdekan i.R.

Ehrenkanoniker:
Prälat Dr. Walter Brugger,
Priester der ED München-Freising, Seelsorger der Wieskirche zu Freising

KsR Walter Heinzl,
Militärsuperior i.R.

KsR Msgr. Stefan Hofer,
Regionaldechant des Innviertels, Dechant u. Stadtpfarrer von Braunau

MMag. Marek Duda,
Pfarrer von Emmersdorf/Donau

 

Verstorbene Kanoniker des Kollegiatstiftes Mattighofen

GR Karl Johann Josef Wanka
12.3.1933 in Linz geboren,
Priesterweihe 29.6.1973 in Linz,
Seelsorger in St. Marienkirchen/Schärding,
Obertraun, Freinberg und Mattighofen,
gestorben am 29.8.2014. R.I.P.

 

 

 

Wanka

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