Friedhofsordnung
der Diözese Linz
Zusammenfassung:
Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Grabstätten ordnungsgemäß zu pflegen, für die Sicherheit von Grabstein und Zubehör zu sorgen und Änderungen wie Grabsteine oder Einfassungen vorab genehmigen zu lassen. Gebühren sind fristgerecht zu bezahlen, und Adressänderungen müssen der Friedhofsverwaltung gemeldet werden.
Besucher werden gebeten, die Würde des Friedhofs zu achten: Lärm, Spielen, Rauchen, Radfahren sowie das Mitführen von Tieren (außer Assistenzhunden) sind untersagt. Abfälle sind getrennt zu entsorgen, und das Gelände ist respektvoll zu behandeln.