Pfarrgemeinderat (PGR)
Er berät das Seelsorgeteam bei Fragen des pfarrlichen Lebens und entscheidet zusammen mit dem Seelsorgeteam. Das tut er als ein im Wesentlichen von der Pfarrbevölkerung gewähltes Gremium.
Damit sind die wesentlichen Aufgaben des PGRs umrissen:
- Der PGR ist das Beratungsgremium, das mit dem Seelsorgeteam die gesamte Seelsorge der Pfarrgemeinde berät und Maßnahmen entscheidet. Dem PGR ist ein umfassender Blick auf die Pfarrgemeinde und darauf, was getan werden soll, damit die Pfarrgemeinde als Lebensraum des Evangeliums glaubwürdig ist, eigen.
- Diese Verantwortung für die ganze Pfarrgemeinde nimmt der PGR in 4 Sitzungen und einer Klausur pro Jahr wahr.
- Die operative Arbeit der Beschlüsse des PGR wird in den unterschiedlichen Fachteams erledigt.
- Der PGR ist ein Entscheidungsgremium bei Angelegenheiten der kirchlichen Vermögensverwaltung.