Friedhofsordnung 2026
Wichtige Hinweise für Grabnutzungsberechtigte
· Standsicherheit prüfen: Bitten lassen Sie regelmäßig die Standsicherheit des Grabdenkmals kontrollieren. Festgestellte Mängel sind unverzüglich fachgerecht beheben zu lassen.
· Pflege der Grabstelle: Wir bitten, die Grabfläche sowie die Kiesfläche rund um die Umrandung unkrautfrei zu halten. Die Verwendung von Unkrautvertilgungsmitteln (Herbiziden), von sämtlichen Pestiziden und von Streusalz ist im gesamten Friedhofsbereich für Grabnutzungsberechtigte untersagt.
· Keine luft- oder wasserdichten Abdeckungen: Die Gräber dürfen nicht wasser- und luftdicht, beispielsweise mit Folien, Kunststoff, Teerpappe oder ähnlichem Material überdeckt werden, da dadurch eine Verlängerung der Mindestliegedauer eintritt. Die Verwendung von Kies ist nur kleinflächig und partiell zulässig. Die Friedhofsverwaltung kann auf schriftliches Ansuchen die Verwendung von Natursteinplatten zur Abdeckung von Gräbern genehmigen, wenn von der zur Verfügung stehenden Nutzungsfläche maximal 50 % abgedeckt werden.
· Abfalltrennung beachten: Die Entsorgung der Friedhofsabfälle hat gemäß dem OÖ. Abfallwirtschaftsgesetz zu erfolgen. Bitte beachten Sie die Beschriftung der bereitgestellten Container. In der Bioabfallgrube dürfen ausschließlich verrottbare Abfälle entsorgt werden.
Ein herzliches Dankeschön an alle, die mit ihrer Sorgfalt dazu beitragen, dass unser Friedhof ein würde- und pietätvoller Ort der Erinnerung bleibt!