Der Pfarrgemeinderat
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| Der Pfarrgemeinderat hat die Richtlinienkompetenz, er legt die Grundlinien fest. Das gemeinsame Hirtenwort der österreichischen Bischöfe zur Pfarrgemeinderatswahl 2012 betont die besondere Rolle und Aufgabe dieses zentralen Forums der Pfarrgemeinde: „Der Pfarrgemeinderat ... ist das zentrale Gremium, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung trägt." Auch Papst Benedikt XVI. hat im Mai 2009 bei der Eröffnung der Pastoraltagung der Diözese Rom festgestellt: „Es bedarf einer Änderung der Mentalität besonders in Bezug auf die Laien, die nicht mehr nur als 'Mitarbeiter' des Klerus betrachtet werden dürfen, sondern als wirklich 'mitverantwortlich' für das Sein und Handeln der Kirche erkannt werden müssen [...]". Der Pfarrgemeinderat legt auch die Art der Fachausschüsse und ihre Kompetenzen fest. |
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Fachausschüsse haben je nach Aufgabe und Pfarrsituation 3 bis ca. 10 MitarbeiterInnen. Sie können Unterausschüsse einrichten (z. B. der Fachausschuss Liturgie eine Subgruppe „Familiengottesdienste"). Bereichsverantwortliche werden für Themen bestellt, die jemand nach Art einer Anwaltschaft „wach halten" soll, wenn sich (noch) kein Fachausschuss bilden kann. Eine ihrer wichtigen Aufgaben ist es, für diesen Bereich MitarbeiterInnen zu finden.
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