Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Pfarrgemeinde Kopfing
  • Glauben & Feiern
  • Chronik
Hauptmenü ein-/ausblenden Startseite Suche ein-/ausblenden Barrierefreiheit-Einstellungen ein-/ausblenden
Pfarrgemeinde Kopfing
Pfarrgemeinde Kopfing
Barrierefreiheit Einstellungen
Schriftgröße
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
Kontrasteinstellungen
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
Inhalt:

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste

19.Juni 2020

Die letzten Entwicklungen der Corona-Epidemie ermöglichten bereits eine Lockerung der Vorgaben in der seit 15. Mai 2020 geltenden Rahmenordnung. Ab 20. Juni 2020 ist nun eine weitere Zurücknahme bisher geltender Einschränkungen zum Schutz vor einer Verbreitung des Corona-Virus möglich.

 

 

 

Die Freude darüber geht einher mit dem Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben.

 

Die neue Rahmenordnung gilt ab Samstag (20. Juni) und bringt Lockerungen bei der Eucharistiefeier, aber auch bei Trauungen und Firmungen. So wird künftig das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes überhaupt nicht mehr nötig sein.

 

Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber wieder erlaubt.

 

Auch die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist.

 

Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern, eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien der Bischofskonferenz nicht mehr vor.

 

Die Rahmenordnung der Bischöfe enthält sowohl verbindliche Vorgaben als auch wichtige Empfehlungen und ersetzt die Regelungen, die ab 29. Mai gegolten haben.

 

Als wichtigste Verpflichtung bleibt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Mindestabstand darf nur für den Zeitraum notwendiger und kurz andauernder liturgischer Handlungen unterschritten werden.

 

Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.

 

>> Hier Können Sie die Rahmenordnung für liturgische Feiern innerhalb und ausserhalb des Kirchenaumes nachlesen (PDF)

 

 

 

zurück

nach oben springen
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
Pfarrgemeinde Kopfing


Pfarrer Hufnagl-Straße 1
4794 Kopfing im Innkreis
Telefon: 07763/2204
pfarre.kopfing@dioezese-linz.at
https://www.dioezese-linz.at/kopfing

Das Pfarrbüro ist am Mittwoch 1.4. und Karfreitag geschlossen.

 

>> FOTOS<<

  

           

                                        

 

 

 

 

 

 

 

Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Herrenstraße 19
4020 Linz
Ihr Kontakt zur
Diözese Linz
anmelden
nach oben springen