Dienstag bis Freitag:
8:30 - 11:30 Uhr
07942 73278
pfarre.freistadt@dioezese-linz.at
ACHTUNG:Aufgrund von Urlaub und Pensionierung ist die Friedhofsverwaltung unregelmäßig erreichbar. Bitte rufen Sie vorher an, wenn Sie persönlich kommen möchten.
Danke für Ihre Spende:
für die Erhaltung unserer Kirchen:
Stadtpfarramt Freistadt
AT96 4480 0561 8566 0000
Sozialfonds der Pfarrcaritas:
AT31 4480 0561 8566 0200
5 Jetzt gehe ich zu dem, der mich gesandt hat, und keiner von euch fragt mich: Wohin gehst du?
6 Vielmehr ist euer Herz von Trauer erfüllt, weil ich euch das gesagt habe.
7 Doch ich sage euch die Wahrheit: Es ist gut für euch, dass ich fortgehe. Denn wenn ich nicht fortgehe, wird der Beistand nicht zu euch kommen; gehe ich aber, so werde ich ihn zu euch senden.
8 Und wenn er kommt, wird er die Welt überführen (und aufdecken), was Sünde, Gerechtigkeit und Gericht ist;
9 Sünde: dass sie nicht an mich glauben;
10 Gerechtigkeit: dass ich zum Vater gehe und ihr mich nicht mehr seht;
11 Gericht: dass der Herrscher dieser Welt gerichtet ist.
Durch die Bezahlung der vorgeschriebenen Gebühr haben Sie das Nutzungsrecht an einem Grab erworben. Im Interesse aller, die Gräber auf unserem Friedhof betreuen und besuchen, ist eine verbindliche Regelung der Rechtsverhältnisse notwendig.
Die Friedhofgebührenordnung bildet einen integrierenden Bestandteil der diözesanen Friedhofordnung 2010. Sie tritt aufgrund eines Beschlusses des Fachausschusses für Finanzen des Pfarrgemeinderates Finanzausschuss) nach erfolgter kirchenaufsichtsbehördlicher Genehmigung mit der ortsüblichen Kundmachung in Kraft.
Der Friedhof ist in den Abend- und Nachtstunden nicht beleuchtet, und ist daher mit Einbruch der Dunkelheit nicht mehr betretbar. Während des Tages (und des Tageslichts) kann der Friedhof jederzeit besucht werden.
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das für die Angehörigen immer eine schmerzliche Erfahrung. Nicht nur wenn die Umstände tragische sind, sondern genauso wenn die hochbetagte Mutter oder der liebgewonnene Opa die Augen nicht mehr auftut.
Neuantrag / Übernahme eines Grabes;Einzugsermächtigung Grabgebühren; Grabauflösung
Für den Fall, dass Sie ein Grab beantragen oder übernehmen, die Gebühr bezahlen oder ein Grab auflösen wollen, finden Sie hier die entsprechenden Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen.