Fachteam Finanzen
.... auch Finanzausschuss genannt (früher Pfarrkirchenrat).
Es ist ein Fachteam besonderer Art und hat im Sinne des Artikels 15 Staatsgrundgesetz 1867 die kirchliche Vermögensverwaltung und die Bauangelegenheiten zu besorgen.
Der Finanzausschuss wird zu Beginn einer Pfarrgemeinderatsperiode vom Pfarrgemeinderat neu bestellt. Er besteht neben dem Herrn Pfarrprovisor als Vorsitzenden von elf weiteren Damen und Herren, vorwiegend Fachleute aus Wirtschaft, Bauwesen, Rechtsangelegenheiten, Finanzen etc.
Zum Obmann (VorsitzendenStv.) ist dzt. Herr Helmut Ramsebner gewählt.
Die Mitglieder üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei Bedarf laufend und in 3-4 gemeinsamen Sitzungen pro Jahr aus.
Zuständigkeiten:
- Pfarrliches Vermögen (Finanzvermögen, Grundstücke ; Gebäude; Vermietung,
Verpachtung, Investitionen, Instandhaltung)
- Finanzplanung und Rechnungsprüfung
- Vorbereitung von Vertragsabschlüssen
- Personalangelegenheiten ( ohne hauptamtl. Seelsorger:innen)
- Kinderbetreuungseinrichtungen
- Friedhofsverwaltung
Die Pfarrkirche ist kein Wirtschaftsunternehmen im herkömmlichen Sinne. Wirtschaftliche Aktivitäten sind nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sondern auf langfristige Werterhaltung des umfangreichen Vermögens und der Kulturdenkmäler. Es gibt nicht Aktionäre oder Beteiligte, die einzig und alleine hohe Ausschüttungen verlangen.
Sparsamkeit und Sinnhaftigkeit bei den Entscheidungen muß im Vordergrund stehen.
Die Beibehaltung geordneter Liquidität ist das Ziel.
Die Mitarbeit im Finanzausschuss ist eine sehr verantwortungsvolle, ehrenamtliche Aufgabe.