Derzeit dürfen öffentliche Gottesdienste unter folgenden Bedingungen stattfinden:
- Eine FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
- Ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist einzuhalten.
- Gemeindegesang und Chorgesang müssen vorerst weiterhin unterbleiben.
- Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten.
Nützen Sie das Angebot zu Fernseh- und Radiogottesdienste!