Als elementare Bildungseinrichtung hat der Kindergarten einen gesetzlichen Bildungsauftrag zu erfüllen, welcher genau im bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan definiert ist.
Bildung beginnt ab dem Zeitpunkt der Geburt, daher ist die gesamte Zeit vor dem Kindergarteneintritt, sowie die Kindergartenzeit selbst, schon als Vorbereitung auf die Schule anzusehen.