Ferienregelung
Die Einrichtungen haben ab der ersten vollständigen Septemberwoche geöffnet.
Im Herbst und im Jänner findet eine Bedarfserhebung der Ferienzeiten statt. Die Schließzeiten für das jeweilige Arbeitsjahr werden rechtzeitig bekanntgegeben.
1. Das Arbeitsjahr beginnt lt. § 8 Abs 1 Oö. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (KBBG) am 1. September und dauert bis 31. August des Folgejahres.
2. Derzeit festgelegte Ferien- und Schließzeiten im Arbeitsjahr sind:
a. Sommer/Hauptferien von 25.07.2024 bis 30.08.2024
b. 24.12.
c. Karfreitag
3. Die Ferienzeiten und die Öffnungszeiten an schulfreien bzw. schulautonomen Tage können vom Rechtsträger jährlich am Ende des Arbeitsjahres unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse neu festgelegt werden.
Schulfreie Zeiten können gesondert abgefragt werden, damit eine adäquate Personalplanung für diese Tage vorgenommen werden kann.
4. Ausfallende Besuchstage z.B. bei Fortbildungsveranstaltungen oder aus besonderem Anlass werden rechtzeitig bekanntgegeben.