Aufnahme
Im Kindergarten werden Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen.
Die Krabbelstube betreut Kinder von eineinhalb bis drei Jahren. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Krabbelstube sind wie folgt: Es werden Kinder von berufstätigen/sich in Ausbildung befindenden Eltern aufgenommen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn dadurch keine Kinder berufstätiger Eltern abgewiesen werden müssen oder aus sozialen und erzieherischen Gründen.
Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden ist dann möglich, wenn Plätze im Kindergarten oder in der Krabbelstube verfügbar sind.
Die Einschreibung findet jährlich im Februar oder März für das folgende Kindergartenjahr statt. Die Eltern werden über die Gemeindezeitung und das Pfarrblatt von der bevorstehenden Einschreibung informiert und um telefonische Anmeldung gebeten.
Ein Elternabend im Sommer bietet die Möglichkeit das Kindergartenteam kennenzulernen, wichtige Informationen zum Kindergartenbeginn und –betrieb zu erhalten, offene Fragen zu klären und sich mit anderen Eltern auszutauschen. Ebenso gibt es im Sommer für jedes Kind die Möglichkeit eines Schnuppertages.
Bei der Einschreibung können die Eltern die gewünschte Anwesenheitszeit ihres Kindes festlegen. Diese Besuchszeiten sind regelmäßig einzuhalten.
Eine Vormerkung für einen Kindergarten- oder Krabbelstubenplatz ist jederzeit möglich.