Veränderung...aber in welche Richtung?
Arbeitslose Menschen unter Druck
In der öffentlichen Debatte wird das gesellschaftliche Problem Arbeitslosigkeit zunehmend individualisiert, die Ursachen dafür werden den betroffenen Menschen angelastet - somit werden Betroffene zu Schuldigen gemacht. Dabei kann Arbeitslosigkeit verschiedene Ursachen haben wie konjunkturelle Entwicklungen, individuelle Entscheidungen von Beschäftigten oder Entscheidungen von Unternehmensführungen.
Mit den geplanten Verschärfungen im Sozialrecht wird Arbeitslosigkeit vorwiegend zu mangelndem Leistungswillen arbeitsloser Menschen umgedeutet. So, als „ließe sich das Problem Arbeitslosigkeit (u. a.) durch die Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen“ lösen, meint Simon Theurl in einer Analyse im A&W blog.
Dabei ist die Faktenlage klar, es gibt in Österreich hunderttausende Arbeitsplätze zu wenig. Neben jener unvermeidbaren Arbeitslosigkeit, die beim Stellenwechsel entsteht („friktionelle“ Arbeitslosigkeit), gibt es seit Jahrzehnten die verfestigte „strukturelle“ Arbeitslosigkeit, zu deren Reduzierung es umfassender politischer Maßnahmen bedarf.
Die angedachte Umstellung von Notstandshilfe zu bedarfsorientierter Mindestsicherung hat enorm verschlechternde Auswirkungen für die Betroffenen. Erspartes bis zu € 4.000,- müsste aufgebraucht werden, bevor man die Unterstützung erhält, die um durchschnittlich € 200,- monatlich geringer wäre als die bisherige Notstandshilfe. Die Höhe wäre überdies unabhängig vom vorherigen, höheren Einkommen, auch wenn vorher langjährig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden ist.
Das Einkommen aller Haushaltsangehörigen würde herangezogen, also auch jenes von berufstätigen Kindern. Wird für diese Idee das Argument der Einsparung von bis zu € 700 Mio. herangezogen, muss klar sein, dass dies bei bereits armutsgefährdeten Menschen existenzgefährdende Kürzungen sind und die Einkommensverteilung sich deutlich von unten nach oben verschieben würde.
Aus Deutschland sind die negativen Folgen, wie höhere Armutsgefährdung, geringere Erwerbstätigkeit, sinken des Qualifizierungsniveaus und schlechterer Gesundheitszustand, des Arbeitslosengeldes II (sog. Hartz IV) bekannt.
In der Arbeitslosenstatistik scheinen MindestsicherungsbezieherInnen nicht als „arbeitslos“ auf. So würde sich die veröffentlichte Zahl noch weiter von der Zahl derer, die tatsächlich Arbeit suchen, entfernen und die verdeckte Arbeitslosigkeit stiege weiter an. Dies ist vergleichbar mit der Situation in Deutschland, wo hunderttausende BezieherInnen des Arbeitslosengeldes II nicht als arbeitslos gezählt werden und so sich die Arbeitslosenquote verringert.
Weiterer Druck auf arbeitslose Menschen erhöht zusätzlich Stress und Leid, die diese prekäre Lebenssituation sowieso mit sich bringt, schafft aber keinen zusätzlichen Arbeitsplatz. Debatten über Arbeitslosigkeit und Leistungsunwilligkeit tragen zur Stigmatisierung von arbeitslosen Menschen bei, meint Simon Theurl, das erschwert besonders Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigung zu finden. Stattdessen müssen mit Respekt und Einfühlungsvermögen mit jenen arbeitslosen Menschen, die Hilfe brauchen, Schritte entwickelt werden, die ihre Chancen auf einen passenden Arbeitsplatz erhöhen.
Im Sinne der Solidarität müssen unterstützende Angebote von allen finanziert werden. Hilfe zu verweigern mit dem Argument, es wurde von den Betroffenen noch nicht ins System eingezahlt, widerspricht der Logik der Solidarität ebenso wie individuelle Schuldzuschreibungen. Denn Arbeitslosigkeit ist ein wirt-schaftspolitisches und gesamtgesellschaftliches Problem und kein individuelles.
Christian Winkler
Geschäftsleitung Bischöfliche Arbeitslosenstiftung