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Mehr Menschenwürde statt mehr Markt

info 133 | März 2022
Christian Winkler
Ein Artikel von
Christian Winkler
Geschäftsführer der Bischöflichen Arbeitslosenstiftung

„Die Arbeitslosenversicherung wieder mehr auf menschliche Bedürfnisse statt auf marktwirtschaftliche Mechanismen auszurichten, muss Ziel der anstehenden Reform sein.“

Vorschläge zur Reform der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wieder mehr auf menschliche Bedürfnisse statt auf marktwirtschaftliche Mechanismen auszurichten, muss ebenso Ziel der anstehenden Reform sein, wie die Arbeitslosigkeit tatsächlich auf ein unvermeidbares Ausmaß zu reduzieren. Auch wenn viele offene Stellen gemeldet sind, gibt es doch nicht für jede/n Arbeitssuchende/n einen passenden Arbeitsplatz.

 

Menschenbild

Arbeit zu haben hat neben den finanziellen und sozialversicherungsrechtlichen auch viele positive sozialpsychologische Aspekte, wie eingebunden zu sein, gebraucht zu werden, Wertschätzung zu erfahren oder Kontakt mit ArbeitskollegInnen zu haben. Existenzängste und die Aussichtslosigkeit, nach der Krise wieder rasch eine Stelle zu bekommen sowie Erfahrungen von Diskriminierung und Beschämung plagen viele arbeitslose Menschen. Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit sinkt der Selbstwert. Schamgefühl, Rückzugstendenzen und psychosomatische Beschwerden nehmen zu. 
Unterstellte Unwilligkeit arbeitsloser Menschen führt dazu, dass viele Maßnahmen wie degressives Arbeitslosengeld, Zuverdienst abschaffen, Zumutbarkeitsbestimmungen verschärfen etc. mit dem Ziel einer Erhöhung des Drucks auf Arbeitssuchende diskutiert werden. Das Menschenbild in der politischen und öffentlichen Diskussion muss geändert und den betroffenen Menschen wieder eine Perspektive für ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. 

Arbeitslosigkeit darf nicht bloß als individuelles Versagen dargestellt werden, es ist ein gesamtgesellschaftliches strukturelles Problem und primär Verantwortung der Politik. 

 

Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und dient zur Existenzsicherung. Es ist mit 55% des letzten Nettoeinkommens in Österreich im internationalen Vergleich sehr niedrig. Das mittlere Arbeitslosengeld beträgt monatlich unter 1.000,- Euro, für Frauen deutlich weniger. Das schützt nicht ausreichend vor Armut, besonders Teilzeitkräfte aus Gastronomie oder Einzelhandel, die aufgrund des geringen Einkommens auch nur ein sehr geringes Arbeitslosengeld bekommen. Menschen mit niedrigerem Einkommen werden überdurchschnittlich oft arbeitslos und leben zu 2/3 in armutsgefährdeten Haushalten. 
Das Arbeitslosengeld soll dauerhaft auf mindestens 70% des Letztbezuges angehoben werden. Auch volkswirtschaftlich wäre es sinnvoll, das Arbeitslosengeld samt Notstandshilfe zu erhöhen, weil diese zur Gänze wieder für Konsum ausgegeben werden. Das Arbeitslosengeld ist mit einer Obergrenze gedeckelt, d. h. eine Erhöhung nützt ausschließlich den niedrigen Einkommensschichten.
Ein degressiver Verlauf über die Dauer der Arbeitslosigkeit löst nicht die Probleme bei der Arbeitssuche, sondern erhöht den Druck und die Armutsgefährdung.
Mit der Zuverdienstmöglichkeit durch eine geringfügige Beschäftigung halten arbeitslose Menschen den Kontakt zur Arbeitswelt und es gibt die Chance, dass daraus ein richtiges Dienstverhältnis entsteht.

 

Zumutbarkeitsbestimmungen
Die strengen Zumutbarkeitsbestimmungen für arbeitslose Menschen in Kombination mit den Sanktionen sind eine existenzbedrohende und menschenunwürdige Bestrafung. Das Arbeitslosengeld kann für 6 oder 8 Wochen auf Null gestrichen werden, wenn z. B. eine als zumutbar eingestufte Stelle nicht angenommen wird. Die Sanktionen mit einer völligen Sperre des Bezuges sind abzuschaffen.
Arbeitslosen Menschen mit angepasster Unterstützung oder Beratung ermöglichen ihre Fähigkeiten zu entdecken und eine dazu passende Arbeitsstelle zu finden, wäre eine wichtige Umstellung bei den Zumutbarkeitsbestimmungen.
Zumutbar kann nur eine Stelle sein, für die sich Arbeitssuchende selbst entscheiden und die existenzsicherndes Einkommen bietet. Die tägliche Wegstrecke oder gar ein Wohnortwechsel muss mit den persönlichen Lebensumständen vereinbar sein. Es braucht somit auch für Arbeitsplätze Zumutbarkeitsbestimmungen.

 

Aufzahlung aus der Sozialhilfe
Bei niedrigem Arbeitslosengeld müssen für eine Aufzahlung aus der Sozialhilfe deutlich schlechtere Bedingungen in Kauf genommen werden, z. B. muss vorher vorhandenes Vermögen verwertet werden und das gesamte Haushaltseinkommen wird zur Berechnung herangezogen. Die Sozialhilfe muss daher über den Armutsgefährdungsbetrag angehoben werden, und bei einer Aufzahlung sollen die gleichen Bedingungen wie beim Arbeitslosengeldbezug gelten.
Längere Arbeitslosigkeit führt automatisch zu einer geringeren Pensionshöhe, die Altersarmut wird weiter steigen. Statt Teilversicherungszeiten sollen bei Arbeitslosigkeit Beitragszeiten auf Basis des Erwerbseinkommens entstehen. Daher sollen bei Arbeitslosigkeit die Pensionsversicherungsbeiträge auf die vom letzten Einkommen berechnete Höhe aufgestockt werden.

 

Interessensvertretung
Politische Entscheidungen werden getroffen, ohne dass die Betroffenen gehört werden. Es braucht ein gesichertes Mitspracherecht für arbeitslose Menschen bei den sie betreffenden politischen Entscheidungen. Zusätzlich zur Interessensvertretung in AK und ÖGB ist die Errichtung einer unabhängigen Sozial- oder Arbeitslosenanwaltschaft sinnvoll.

 

Aus- und Weiterbildung
Fast 50% aller arbeitslos Gemeldeten haben keine Berufsausbildung und können mit dem gestiegenen Qualifikationsniveau nicht mithalten. Ein Rechtsanspruch auf kostenfreie Aus- und Weiterbildung, um die beruflichen Kenntnisse zu aktualisieren, kann für alle arbeitslosen Menschen ihre Arbeitsplatzchancen steigern.
Langzeitarbeitslose Menschen mit Handikaps, gesundheitlichen Einschränkungen oder höheren Alters haben kaum Chancen auf einen passenden Arbeitsplatz. Da es besser ist, Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, braucht es ein Beschäftigungsprogramm in öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen mit einer bis zu 100%igen Lohnkostenförderung.
Es braucht mehr Geld für individuelle Beratung bei der Arbeitssuche oder für Beschäftigung in sozialökonomischen Betrieben. Die dabei eingesetzten Fördermittel fließen innerhalb weniger Jahre wieder als Einnahmen an den Staat zurück, belegen zahlreiche SROI – Social Return On Investment Berechnungen.

 

Junge Menschen
Das Anforderungsniveau von Betrieben für die Aufnahme von Lehrlingen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Daher haben junge Menschen mit schlechteren Schulzeugnissen oder nicht perfektem Lebenslauf deutlich geringere Chancen in Auswahlverfahren zu bestehen, auch wenn nun wieder mehr offene Lehrstellen beim AMS gemeldet sind. Daher braucht es für alle jungen Menschen bis 25 Jahre einen garantierten Ausbildungsplatz, damit sie einen Berufsabschluss oder zumindest eine qualitative Teilqualifizierung erreichen können.

 

Solidarität
In der jetzigen Krise hat der österreichische Sozialstaat einiges abgefedert, aber mit bereits vorher bekannten Schwächen z. B. zu niedriges Arbeitslosengeld und zu niedrige Sozialhilfe. Es braucht eine Stärkung der Solidarität in unserer Gesellschaft als Fundament für einen tragfähigen Sozialstaat.
Auch wenn viele offene Stellen gemeldet sind, gibt es doch nicht für jede/n Arbeitssuchende/n einen passenden Arbeitsplatz. Daher braucht es ein öffentliches Investitionsprogramm zur Schaffung neuer sozial und ökologisch nachhaltiger Arbeitsplätze z. B. in der Gebäudesanierung oder mehr Mittel für zusätzliche und gute Arbeitsplätze in der Pflege. 


Niemand ist gerne von Sozialleistungen abhängig, denn jeder Mensch möchte sein Leben davon unabhängig gestalten können. Es ist eine bessere Verteilung der Erwerbsarbeit etwa durch die Verlängerung der Altersteilzeit, durch attraktivere Bildungskarenz oder durch eine generelle Arbeitszeitverkürzung erforderlich, damit alle Menschen selbstständig ihre Existenz sichern können.

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Der Textauszug stammt aus der Zeitschrift der Bischöflichen Arbeitslosenstiftung info 133 | März 2022.


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