Vorehe(n)
Manche Paare fragen sich: Ist eine kirchliche Hochzeit möglich, wenn einer der Partner schon einmal verheiratet war?
Grundsätzlich gilt
- War ein Partner bereits kirchlich verheiratet und ist nur standesamtlich geschieden, ist eine erneute kirchliche Trauung nicht möglich.
? Denn eine einmal geschlossene kirchliche Ehe bleibt nach katholischem Verständnis bis zum Tod eines Partners bestehen. - Auch eine nur standesamtlich geschlossene Ehe kann in Einzelfällen kirchenrechtlich gültig sein und damit eine erneute kirchliche Eheschließung verhindern.
Ehenichtigkeitsverfahren
Wenn Sie bereits verheiratet waren, Ihre Ehe jedoch kirchlich nicht anerkannt ist, gibt es die Möglichkeit einer kirchlichen Ehenichtbestandserklärung.
Dazu benötigen Sie:
- Ihre standesamtliche Heiratsurkunde
- Die gerichtlichen Scheidungsdokumente
Ihr Pfarrer wendet sich mit diesen Unterlagen an das Bischöfliche Ordinariat, das das Verfahren einleitet.
Beratung & Information
Nähere Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie beim bischöflichen Diözesangericht.
? Unser Tipp: Sprechen Sie so früh wie möglich mit Ihrem Pfarrer, wenn einer von Ihnen schon einmal verheiratet war. So können alle Fragen geklärt werden, bevor Sie mit der Hochzeitsvorbereitung beginnen.