Welche Folgen ergeben sich der Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe?
Durch die Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe sind beide Ehepartner grundsätzlich berechtigt, eine neue kirchliche Ehe zu schließen.
Zivilrechtliche Folgen ergeben sich - zumindest in Österreich - aus den kirchlichen Urteilen unmittelbar keine. Auch die Kinder, die aus einer annullierten Ehe stammen, gelten von Rechts wegen nach wie vor als ehelich.