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Inhalt:

Die Wirklichkeit des Scheiterns

Was ist kirchenrechtlich möglich ?

Eine Scheidung des gültigen sakramentalen Ehebundes, wie sie das staatliche Gesetz kennt, ist nach katholischem Verständnis und Recht nicht möglich. 

 

Die Kirche weiß sich dem Wort Christi verpflichtet: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt. 19,6; Mk 10,9).

 

Wenn eine kirchlich geschlossene Ehe gescheitert ist, kann daher (zu Lebzeiten des Partners) auch nach einer zivilgerichtlichen Scheidung keine weitere kirchliche Ehe geschlossen werden, es sei denn, die (erste) Ehe wurde ...

  • nicht gültig geschlossen (-> Eheannullierungsverfahren) 
  • nicht (geschlechtlich) vollzogen (-> Auflösung wegen Nichtvollzug)
  • mit einem Ungetauften geschlossen (-> Auflösung zugunsten einer sakramentalen Ehe)

 

In Krisensituationen bietet die Diözese Linz für die Bearbeitung von Konflikten Hilfe durch eine Ehe- und Familienberatung an (Pastoralamt Linz / Abteilung 'Ehe und Familie' - Tel.: 0732 / 773676).

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