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Was ist ein Eheannullierungsverfahren?

Ein kirchliches Eheannullierungsverfahren (=Ehenichtigkeitsverfahren) ist ein Gerichtsverfahren am jeweiligen Diözesangericht, in dem die von einem Ehepartner beantragte Ungültigkeit der Ehe geprüft und gegebenenfalls festgestellt wird.

Die Ungültigkeit einer Ehe muss entsprechend nachgewiesen werden - z.B. durch glaubwürdige Aussagen und 'Eingeständnisse' der Parteien, durch glaubwürdige Zeugen, durch sonstige Beweismittel (Urkunden, Briefe, Tagebücher, etc.) sowie gerichtlich eingeholte Gutachten von Sachverständigen.

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