Zustimmung erforderlich!Bitte akzeptieren Sie Cookies von "piwikpro" und laden Sie die Seite neu, um diesen Inhalt sehen zu können.
Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Aufgabe und Struktur
  • Eherecht
Hauptmenü ein-/ausblenden Startseite Suche ein-/ausblenden Barrierefreiheit-Einstellungen ein-/ausblenden
Barrierefreiheit Einstellungen
Schriftgröße
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
Kontrasteinstellungen
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
Inhalt:

Von wem und wo wird ein Eheannullierungsverfahren beantragt?

Grundsätzlich hat jeder kirchlich Verheiratete - ob Katholik oder nicht - das Recht, einen Antrag auf Nichtigerklärung seiner Ehe zu stellen.

Voraussetzung ist: die bereits erfolgte Scheidung der Ehe sowie eine hinreichende Begründung und entsprechende Beweismittel.

 

Zuständig für die Durchführung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens ist in erster Linie das Gericht jener Diözese, in welcher der Trauungsort oder der derzeitige Wohnsitz eines der Ehepartner liegt.

 

In Österreich befinden sich in allen Landeshauptstädten (Ausnahme: Feldkirch für Vorarlberg) auch die jeweiligen Diözesangerichte.

zurück

nach oben springen
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
Diözesangericht


Hafnerstraße 18
4020 Linz
Telefon: 0732 / 77 26 76 - 1132
gericht@dioezese-linz.at
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Herrenstraße 19
4020 Linz
Ihr Kontakt zur
Diözese Linz
anmelden
nach oben springen