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Inhalt:

Was ist NICHT Inhalt und Ziel des Eheannullierungsverfahrens?

Der Prozess wird also nicht gegen den anderen Partner geführt, sondern richtet sich gegen die gesetzliche Vermutung, dass diese kirchlich geschlossene Ehe rechtlich gültig sei. Der nichtantragstellende Ehepartner wird daher als "aufgerufene Partei" bezeichnet und nicht als "beklagte Partei"! 

 

Aufgabe dieses Verfahrens ist ausschließlich die Erhebung bzw. Prüfung jener Umstände und Tatsachen, welche von der antragstellenden Partei als Begründung für die Ungültigkeit der seinerzeitigen Eheschließung vorgebracht wurden. Dabei wird einerseits auf Sachlichkeit, andererseits aber auch auf wechselseitigen Respekt (kein „Waschen von Schmutzwäsche“) geachtet. 

 

Alle Aspekte und Argumente, welche für die Gültigkeit der Ehe sprechen, hat der von Amts wegen bestellte Ehebandverteidiger vorzubringen.

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