Donnerstag 12. Dezember 2024
Terlaner Turmuhr. © Richard Huber/wikimedia.org/CC BY-SA 3.0

Turmuhren

Bei Maßnahmen an Turmuhren ist das Baureferat der Diözesanfinanzkammer zu benachrichtigen. Historische Turmuhren und Räderturmuhrwerke stehen unter Denkmalschutz und dürfen nicht vom Turm entfernt werden! Die Beratungskompetenz bei historischen Räderuhrwerken liegt beim Glockenreferat und beim Baureferat (Außenanlagen, Ziffernblätter, ..)

Fachstelle Orgel und Glocken
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Telefax: 0732/7610-3779
Katholische Kirche in Oberösterreich
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