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Beauftragung zu Lektorat und Akolytat auch für Frauen

Papst Franziskus ändert Kanon 230 § 1
Ambo

Mit einem Schreiben vom 10. Jänner 2021 ändert Papst Franziskus einen Kanon des Kirchenrechts und ermöglicht auch die Beauftragung von Frauen zum Lektoren- und Akolythendienst auf Lebenszeit.

In der katholischen Kirche können nun auch ganz offiziell Frauen das Amt einer Lektorin und den Altardienst als sogenannte "Akolythen" ausüben. Mit einer entsprechenden Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus am Montag eine weltweit - und insbesondere im deutschen Sprachraum - teils bereits lange bestehende Praxis der Dienste von Frauen bei der Eucharistiefeier rechtlich neu geregelt. Dabei geht es um Ämter wie das Vortragen von Lesungen, das Austeilen der Kommunion und den Altardienst, die jetzt auch für Frauen eine feste kirchenrechtliche Form bekommen.

Konkret streicht der Papst mit dem Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) das Wort "männlich" aus dem Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs. Demnach können nun alle getauften Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit "dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden". Allerdings ist damit "nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche" verbunden. Die Voraussetzungen im einzelnen regelt die jeweilige Bischofskonferenz.

Schon bisher konnten Frauen wie nicht geweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und Kommunion austeilen. Neu ist, dass neben Männern jetzt auch Frauen diese Dienste in Form einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen überragen werden können.

 

Gesamter Artikel: www.liturgie.at

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