Geringes Einkommen, Arbeitsplatzverlust, Krankheit, Partnerschaftsprobleme oder andere unvorhergesehene Ereignisse können zu Notlagen führen, die aus eigener Kraft nicht bewältigbar sind. Für diesen Fall gibt es die Familienstiftung (Hilfsfonds der Katholischen Aktion).
Unser Auftrag
Unterstützung von Familien, Alleinerziehenden und Schwangeren
Unser Angebot
Hilfe in Notsituationen durch finanzielle Beihilfen
Die Familienstiftung legt Wert auf die Zusammenarbeit mit Beratungseinrichtungen. Finanzielle Beihilfen werden ausschließlich nach Abklärung und Begleitung durch entsprechende Stellen (von Caritas, Land OÖ, Magistrat, …) gewährt. Anträge für Beihilfen können ausschließlich über Beratungsstellen eingebracht werden
Bitte beachten: Eine einmalige finanzielle Unterstützung ist nur in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung und/oder Begleitung sowie einer ausführlichen Stellungnahme durch eine einschlägige Beratungsstelle möglich. Anträge für Beihilfen können ausschließlich über Beratungsstellen eingebracht werden!
Antragsformular als PDF herunterladen
Sozialberatungsstellen der Caritas
Anspruchsberechtigte Personen |
Anspruchsberechtigt sind Eltern, Erziehungsberechtigte, Sorgepflichtige, Alleinerzieher/innen und Schwangere, die im Gebiet der Diözese Linz bzw. Oberösterreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Im Falle einer minderjährigen Schwangeren ist der Antrag durch den/die Erziehungsberechtigte/n zu stellen. In begründeten Fällen ist auch eine Antragstellung durch Minderjährige möglich.
Beihilfen werden in enger Abstimmung mit der Frauenstiftung der kfb (Katholische Frauenbewegung in OÖ) vergeben. Ziel dabei ist es, eine aktuelle bzw. akute (vorübergehende) Mittellosigkeit zu überbrücken oder bei grundsätzlicher, mittel- und längerfristiger Notsituation finanziell zu helfen.
Für die Gewährung einer Beihilfe gilt jeweils eine Altersobergrenze des jüngsten sorgepflichtigen Kindes, das im gemeinsamen Haushalt mit dem/der Antragssteller/in lebt, von 15 Jahren. |
Voraussetzungen für den Erhalt einer Beihilfe |
Allgemeine Grundsätze und Vergaberichtlinien Die Beihilfen des Hilfsfonds dienen vor allem zur Verhinderung, Überbrückung und Über-windung von materiellen Notsituationen, d.h. als Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebens- und Existenzgrundlagen (z.B. Essen, Kleidung, Wohnen). Der Hilfsfonds unterstützt gemäß dem Subsidiaritätsprinzip allerdings erst oder nur dann, wenn nach Ausschöpfung aller öffentlich-rechtlicher Zuständigkeiten, Ansprüche und Möglichkeiten eine Notsituation nicht ausreichend verbessert werden kann. Wenn bei einem/einer Antragsteller/in überdimensionale Schulden vorhanden sind, wird eine finanzielle Hilfe nur im Kontext eines Schuldenregulierungskonzeptes (in Zusammenarbeit mit einer kompetenten Schuldnerberatungsstelle) gewährt.
Beratung und Begleitung Eine finanzielle Unterstützung ist nur in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung und/oder Begleitung sowie einer ausführlichen Stellungnahme durch einschlägige Beratungs-stellen möglich. Aus dieser Stellungnahme soll deutlich hervorgehen, ob, warum und in welcher Form eine finanzielle Unterstützung empfohlen wird und welche Perspektive zur Verbesserung der Notsituation besteht. Von Seiten des Hilfsfonds kann diese Beratung und Begleitung der Antragsteller/innen nicht wahrgenommen werden.
Einkommensgrenzen Seitens des Hilfsfonds werden jährlich obere Einkommensgrenzen festgelegt, die sich an einem gewichteten monatlichen Familien-Pro-Kopf-Einkommen orientieren. Einmalige Auf-wendungen oder außerordentliche Belastungen können zusätzlich berücksichtigt werden. Die Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens geschieht anhand von Gewichtungs-faktoren wie folgt:
Achtung: Beihilfen können nur nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten der Familien-stiftung vergeben werden. D.h. selbst bei Erfüllung aller Kriterien müssen Anträge gegebenenfalls abgelehnt werden. |
Formale Bedingungen |
Antragsformular Ansuchen an den Hilfsfonds sind mit dem entsprechenden Antragsformular zu stellen. Dieses kann im Generalsekretariat der KA angefordert oder von der Homepage heruntergeladen werden (www.familienstiftung-hilfsfonds.at). Es liegt weiters in vielen Beratungsstellen auf.
Nachweise und Belege Für die im Antrag angeführten Daten sind entsprechende Belege oder Nachweise schriftlich (in Kopie) zu erbringen. Alternativ dazu ist auch eine Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben im Antragsformular durch die Beratungsstelle möglich.
Einverständniserklärung Jede/r Antragsteller/in verpflichtet sich, die im Antragsformular erbetenen Daten wahrheits-gemäß anzuführen. Bei offensichtlich unrichtigen Angaben kann das Vergabekuratorium zu Unrecht bezogene Leistungen gerichtlich einfordern. Der/die Antragsteller/in räumt dazu dem Hilfsfonds das Recht ein, etwaige weitere Informationen auch von Dritten einzuholen (ausgenommen Informationen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen) und die Antragsdaten zur Abstimmung und Überprüfung der Förderungswürdigkeit an die Soziale Beratung und Hilfe sowie Schwangerenberatung der Caritas weiterzuleiten.
Höhe einer Beihilfe Die Höhe der einmaligen Beihilfe liegt in der Regel zwischen € 300,- und € 500,-, in Aus-nahmefällen können bis max. € 600,- bewilligt werden. Ausschlaggebend hierfür sind die im Antrag geschilderte Situation sowie die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten der Familienstiftung.
Auszahlung und Übermittlung von Beihilfen Beihilfen werden im Regelfall nicht direkt an den/die Antragsteller/in, sondern an Vermieter, Stromversorger, etc. oder auch an die kooperierende Beratungsstelle überwiesen.
Außerordentliche Unterstützungsmaßnahmen: Neben der Vergabe von Beihilfen können in Ausnahmefällen per Beschluss durch den Stiftungsbeirat auch weitere Projekte und Maßnahmen unterstützt werden, wenn diese dem in § 2 des Statuts der Familienstiftung formulierten Zweck (= finanzielle Unterstützung von in Not geratenen Familien, Alleinerziehenden und Schwangeren im Gebiet der Diözese Linz) entsprechen. |
Wir sind auch auf Spenden angewiesen, um helfen zu können. Herzlichen Dank, wenn Sie einen Beitrag leisten können.
Familienstiftung – Hilfsfonds
IBAN: AT 87 1860 0000 1030 3188
BIC: VKBLAT2L