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Familienstiftung

Hilfsfonds der Katholischen Aktion Oberösterreich

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    kon takt
    Familienstiftung/Hilfsfonds der Katholischen Aktion Oberösterreich
    Kapuzinerstraße 84, 4020 Linz
    T.: 0732/7610-3411
    E.: hilfsfonds.ka@dioezese-linz.at

    Geringes Einkommen, Arbeitsplatzverlust, Krankheit, Partnerschaftsprobleme oder andere unvorhergesehene Ereignisse können zu Notlagen führen, die aus eigener Kraft nicht bewältigbar sind. Für diesen Fall gibt es die Familienstiftung (Hilfsfonds der Katholischen Aktion).

    Unser Auftrag

    Unterstützung von Familien, Alleinerziehenden und Schwangeren

    • im Bundesland Oberösterreich
    • unabhängig von Nationalität, Religion und Lebensform
    • mit mindestens einem Kind bis zum 15. Lebensjahr 
    • mit sehr geringem Einkommen

     

    Unser Angebot

    Hilfe in Notsituationen durch finanzielle Beihilfen

    • Zuschuss für Strom, Heizung, Miete
    • Sicherung des Lebensunterhalts
    • Beitrag für notwendige Anschaffungen

    Die Familienstiftung legt Wert auf die Zusammenarbeit mit Beratungseinrichtungen. Finanzielle Beihilfen werden ausschließlich nach Abklärung und Begleitung durch entsprechende Stellen (von Caritas, Land OÖ, Magistrat, …) gewährt. Anträge für Beihilfen können ausschließlich über Beratungsstellen eingebracht werden

    Team
    Team
    Uwe Hildebrand
    Vorsitzender
    Dipl.-Päd. Manfred Hofmann M.A.
    Geschäftsführer
    Elke Rechberger
    Assistenz
    T.: 0732/7610-3411
    E.: Hilfsfonds.ka@dioezese-linz.at

    Stiftungsbeirat

     

    • Paula Wintereder (für die Kath. Frauenbewegung)
    • Hannes Hofer (für die Kath. Männerbewegung)
    • Christopher Kopecny (für die Kath. Jugend)
    • Velentina Bergmair (für die Kath. Jungschar)
    • Uwe Hildebrand (für das Forum St. Severin)
    • Lucia Göbesberger (für den Bereich Caritas und Soziales)
    Antragsformular
    Antrags For mular

    Bitte beachten: Eine einmalige finanzielle Unterstützung ist nur in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung und/oder Begleitung sowie einer ausführlichen Stellungnahme durch eine einschlägige Beratungsstelle möglich. Anträge für Beihilfen können ausschließlich über Beratungsstellen eingebracht werden!

     

    Antragsformular als PDF herunterladen

     

    Sozialberatungsstellen der Caritas

    Sozialberatungsstellen des Landes Oberösterreich

    Sozialberatungsstellen vom Magistrat Linz 

    Vergaberichtlinien
    vergabe richt linien

    Anspruchsberechtigte Personen

    Anspruchsberechtigt sind Eltern, Erziehungsberechtigte, Sorgepflichtige, Alleinerzieher/innen und Schwangere, die im Gebiet der Diözese Linz bzw. Oberösterreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben.

    Im Falle einer minderjährigen Schwangeren ist der Antrag durch den/die Erziehungsberechtigte/n zu stellen. In begründeten Fällen ist auch eine Antragstellung durch Minderjährige möglich.

     

    Beihilfen werden in enger Abstimmung mit der Frauenstiftung der kfb (Katholische Frauenbewegung in OÖ) vergeben. Ziel dabei ist es, eine aktuelle bzw. akute (vorübergehende) Mittellosigkeit zu überbrücken oder bei grundsätzlicher, mittel- und längerfristiger Notsituation finanziell zu helfen.


    Grundsätzlich wird eine Beihilfe entweder aus der Frauenstiftung oder aus der Familienstiftung finanziert. Eine zweite Beihilfe kann genehmigt werden, wenn der Antrag dafür an die Familienstiftung gerichtet wird und mindestens 12 Monate seit der Überweisung der ersten Beihilfe (entweder aus der Frauenstiftung oder aus der Familienstiftung) vergangen sind.

     

    Für die Gewährung einer Beihilfe gilt jeweils eine Altersobergrenze des jüngsten sorgepflichtigen Kindes, das im gemeinsamen Haushalt mit dem/der Antragssteller/in lebt, von 15 Jahren.

    Voraussetzungen für den Erhalt einer Beihilfe

    Allgemeine Grundsätze und Vergaberichtlinien

    Die Beihilfen des Hilfsfonds dienen vor allem zur Verhinderung, Überbrückung und Über-windung von materiellen Notsituationen, d.h. als Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebens- und Existenzgrundlagen (z.B. Essen, Kleidung, Wohnen). Der Hilfsfonds unterstützt gemäß dem Subsidiaritätsprinzip allerdings erst oder nur dann, wenn nach Ausschöpfung aller öffentlich-rechtlicher Zuständigkeiten, Ansprüche und Möglichkeiten eine Notsituation nicht ausreichend verbessert werden kann.

    Wenn bei einem/einer Antragsteller/in überdimensionale Schulden vorhanden sind, wird eine finanzielle Hilfe nur im Kontext eines Schuldenregulierungskonzeptes (in Zusammenarbeit mit einer kompetenten Schuldnerberatungsstelle) gewährt.

     

    Beratung und Begleitung

    Eine finanzielle Unterstützung ist nur in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung und/oder Begleitung sowie einer ausführlichen Stellungnahme durch einschlägige Beratungs-stellen möglich. Aus dieser Stellungnahme soll deutlich hervorgehen, ob, warum und in welcher Form eine finanzielle Unterstützung empfohlen wird und welche Perspektive zur Verbesserung der Notsituation besteht.

    Von Seiten des Hilfsfonds kann diese Beratung und Begleitung der Antragsteller/innen nicht wahrgenommen werden.

     

    Einkommensgrenzen

    Seitens des Hilfsfonds werden jährlich obere Einkommensgrenzen festgelegt, die sich an einem gewichteten monatlichen Familien-Pro-Kopf-Einkommen orientieren. Einmalige Auf-wendungen oder außerordentliche Belastungen können zusätzlich berücksichtigt werden.

    Die Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens geschieht anhand von Gewichtungs-faktoren wie folgt:

    1. Bestimmung der Gewichtungsfaktoren (erste erwachsene Person =1,0;
      weitere erwachsene Person und Kinder ab dem 15. Lebensjahr = 0,8;
      Kinder bis zum 15. Lebensjahr = 0,5; Alleinerziehende = 1,4)
    2. Summierung des Familieneinkommens (inkl. Beihilfen wie Wohn-, Familienbeihilfe, …)
    3. Berechnung: Gesamtes Familieneinkommen geteilt durch summierte Gewichtungs-faktoren.
      Bei einem Ergebnis über € 850,- wird ein Antrag in der Regel nicht bewilligt.

    Achtung: Beihilfen können nur nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten der Familien-stiftung vergeben werden. D.h. selbst bei Erfüllung aller Kriterien müssen Anträge gegebenenfalls abgelehnt werden.

    Formale Bedingungen

    Antragsformular

    Ansuchen an den Hilfsfonds sind mit dem entsprechenden Antragsformular zu stellen. Dieses kann im Generalsekretariat der KA angefordert oder von der Homepage heruntergeladen werden (www.familienstiftung-hilfsfonds.at). Es liegt weiters in vielen Beratungsstellen auf.

     

    Nachweise und Belege

    Für die im Antrag angeführten Daten sind entsprechende Belege oder Nachweise schriftlich (in Kopie) zu erbringen. Alternativ dazu ist auch eine Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben im Antragsformular durch die Beratungsstelle möglich.

     

    Einverständniserklärung

    Jede/r Antragsteller/in verpflichtet sich, die im Antragsformular erbetenen Daten wahrheits-gemäß anzuführen. Bei offensichtlich unrichtigen Angaben kann das Vergabekuratorium zu Unrecht bezogene Leistungen gerichtlich einfordern.

    Der/die Antragsteller/in räumt dazu dem Hilfsfonds das Recht ein, etwaige weitere Informationen auch von Dritten einzuholen (ausgenommen Informationen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen) und die Antragsdaten zur Abstimmung und Überprüfung der Förderungswürdigkeit an die Soziale Beratung und Hilfe sowie Schwangerenberatung der Caritas weiterzuleiten.

     

    Höhe einer Beihilfe

    Die Höhe der einmaligen Beihilfe liegt in der Regel zwischen € 200,- und € 400,-, in Aus-nahmefällen können bis max. € 500,- bewilligt werden. Ausschlaggebend hierfür sind die im Antrag geschilderte Situation sowie die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten der Familienstiftung.

     

    Auszahlung und Übermittlung von Beihilfen

    Beihilfen werden im Regelfall nicht direkt an den/die Antragsteller/in, sondern an Vermieter, Stromversorger, etc. oder auch an die kooperierende Beratungsstelle überwiesen.

     

    Außerordentliche Unterstützungsmaßnahmen:

    Neben der Vergabe von Beihilfen können in Ausnahmefällen per Beschluss durch den Stiftungsbeirat auch weitere Projekte und Maßnahmen unterstützt werden, wenn diese dem in § 2 des Statuts der Familienstiftung formulierten Zweck (= finanzielle Unterstützung von in Not geratenen Familien, Alleinerziehenden und Schwangeren im Gebiet der Diözese Linz) entsprechen.

    Spenden
    Spenden

    Wir sind auch auf Spenden angewiesen, um helfen zu können. Herzlichen Dank, wenn Sie einen Beitrag leisten können.

    Familienstiftung – Hilfsfonds
    IBAN: AT 87 1860 0000 1030 3188

    BIC: VKBLAT2L

    Links
    Links

    Frauenstiftung/Sozialfonds der kfb

     

    Caritas Hilfe in Oberösterreich

    Sozialratgeber des Landes OÖ

     

    Telefonseelsorge 142


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    Katholische Kirche in Oberösterreich
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