Bischof Scheuer: Unterzeichnung der Gesetzestexte zur Pfarrstrukturreform
Der 4. Mai, Fest des Landes- und Diözesanpatrons Florian von Lorch, ist heuer ein besonders geschichtsträchtiges Datum für die Katholische Kirche in Oberösterreich: Diözesanbischof Manfred Scheuer unterzeichnete an diesem Tag die Gesetzestexte für die Umsetzung der geplanten Pfarrstrukturreform im Rahmen des Zukunftswegs. Auf seine Anweisung wurden sie nun im Linzer Diözesanblatt rechtsgültig veröffentlicht. Die Gesetzestexte bilden – gemeinsam mit dem Handbuch – die Grundlage für eine schrittweise Umsetzung der Strukturreform in der Seelsorge, die im Herbst 2021 mit „Pionierpfarren“ beginnt und in fünf bis sechs Jahren abgeschlossen sein soll. Die Umsetzung erfolgt durch die Stabsstelle Pfarrstruktur unter der Leitung von Martin Schachinger.
Bischof Manfred Scheuer in seinem „Bischofswort zur Ordnung der Pfarren“, das im Linzer Diözesanblatt den Gesetzestexten vorangestellt ist: „Entscheidend für eine lebendige Kirche ist das Zeugnis von Menschen, die sich zu Gott bekennen und aus dem Evangelium leben. Diese Menschen geben der Kirche ihr Gesicht, ihre Hände und Worte und verkörpern sie. Kirchliche Strukturen sollen gute Rahmenbedingungen schaffen, damit Kirche als offene und positive Kraft in unserer Gesellschaft erlebbar ist.“
Mehrjähriger Weg bis zur Entscheidung
Zur Erinnerung: Bischof Manfred Scheuer hatte am 1. Februar 2021 die diözesanen MitarbeiterInnen und die Medien darüber informiert, dass er sich für eine Umsetzung des Zukunftsweges entschieden hat. Ein Jahr davor, am 25. Jänner 2020, hatte im Bildungshaus Schloss Puchberg das 4. Diözesanforum im Rahmen des Zukunftsweges stattgefunden. Im Zentrum der Diskussionen: das neue Strukturmodell und somit eine Reform der Territorialpastoral. 94,5 Prozent der Delegierten hatten damals Bischof Manfred Scheuer eine Umsetzung des Modells auf Basis des Handbuchs empfohlen. Dieser Empfehlung war ein mehrjähriger partizipativer Prozess vorausgegangen, der im November 2017 begonnen hatte und der sowohl inhaltliche als auch strukturelle Reformen der Pastoral umfasst.
Vor der endgültigen Entscheidung von Bischof Scheuer hatten Generalvikar Severin Lederhilger und Ordinariatskanzler Christoph Lauermann daran gearbeitet, das Strukturmodell im Rahmen des Kirchenrechts zu formulieren und rechtlich zu präzisieren – in Rücksprache mit internationalen Experten, deren Gutachten bestätigten, dass das Modell dem geltenden Kirchenrecht entspricht.
Die Gesetzestexte wurden bei den diözesanen Räten im März 2021 von Generalvikar Lederhilger präsentiert und erklärt. Nach der Unterzeichnung durch Diözesanbischof Manfred Scheuer stehen sie nun durch ihre rechtsgültige Verfügung im Linzer Diözesanblatt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.
Das Umsetzungskonzept sieht 40 „Pfarren“ vor, die aus mehreren Pfarrteilgemeinden (kurz „Pfarrgemeinden“, derzeit sind es 486) bestehen, die wiederum um die traditionellen lokalen Rechtsträger „Pfarrkirche“ und „Pfarrpfründe“ gebildet werden. Sie werden zwar eine weitgehende Selbstständigkeit (auch finanzieller Art) bewahren können, aber immer mit dem Blick auf das Heil der Menschen, die zum größeren Ganzen wie Pfarre, Diözese oder auch Weltkirche gehören. Weiters gehören zu diesem Beziehungsnetz andere pastorale Orte, speziell auch der kategorialen Pastoral, an denen Begegnung mit Kirche und Seelsorge geschieht. Innovative Projekte und Initiativen und pastorale Konzepte sollen ein fixer Bestand des gemeinsamen Pfarrlebens sein. Geleitet werden die Pfarren von einem Pfarrer zusammen mit zwei Vorständen für pastorale und wirtschaftliche Angelegenheiten. Wesentlich bleibt dabei eine gute Zusammenarbeit mit weiteren Priestern, Ständigen Diakonen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort bzw. im pastoralen Handlungsraum der Pfarre. Erreichbarkeit, Seelsorge, Glaubenszeugnis und sozialer Einsatz sollen durch eine bessere Koordination und Aufgabenbeschreibung langfristig sichergestellt werden.