Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz
geltend ab 25. März 2022
Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische Bischofskonferenz am Freitag ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an die Erleichterungen angepasst.
So gilt ab Samstag, 5. März, österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten kein Mindestabstand mehr einzuhalten ist.
Auch die 3G-Regel für liturgische Dienste fällt wieder weg.
Beim Gottesdienst gilt wieder die FFP2 Masken Pflicht während der Messe
Der Gemeindegesang kann künftig ohne Einschränkungen stattfinden, für den Chorgesang gelten die staatlichen Vorgaben.
Aufrecht bleiben diverse Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Bereitstellen von Desinfektionsmittel und das Durchlüften von Kirchen nach Gottesdiensten.
Der Friedensgruß erfolgt weiterhin ohne Berührung. Die Weihwasserbecken sollen wie schon zuletzt befüllt sein, das Wasser muss jedoch regelmäßig - mindestens wöchentlich - gewechselt werden
Beim Kommuniongang sind FFP2-Maske sowie Handkommunion "dringend empfohlen", die Mundkommunion ist wie zuletzt auch möglich. Wer die Kommunion spendet, muss sich vor dem Austeilen die Hände desinfizieren und eine FFP2-Maske anlegen.
Bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelten die allgemeinen Gottesdienstregeln, etliche der bisherigen Detailregelungen entfallen. Weiterhin nötig ist bei diesen Feiern ein Präventionskonzept, jedoch ohne Maßnahmen zum Kontaktpersonenmanagement.
Die Beichte sollte wie bisher außerhalb des Beichtstuhls in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden. Wenn sie ab jetzt wieder im Beichtstuhl erfolgt, dann haben beide eine FFP2-Maske zu tragen.