
Der Pfarrvorstand leitet die neue Pfarre Engelzell-Peuerbach. Ihm ist vom Bischof die Gesamtverantwortung für die Pfarre übergeben. Den Vorstand bildet ein Team von drei Personen: Pfarrer, Pastoralvorstand und Verwaltungsvorstand. Alle drei sind Teil des pfarrlichen Pastoral- und Wirtschaftsrates.
Der (pfarrliche) Pastoralrat ist eine Art Pfarrgemeinderat für die ganze Pfarre. Die Geschäftsführung bereitet die Sitzungen vor. Sie besteht aus dem ehrenamtlichen Obmann und Stellvertreter sowie dem Pfarrvorstand.
Zusammensetzung
Der PPR setzt sich aus den amtlichen Mitgliedern und jeweils zwei Personen aus jeder Pfarrgemeinde zuammen.
Zu den amtlichen Mitgliedern gehört der Pfarrvorstand, die Beauftragten für die Grundfunktionen auf Pfarrebene, ein/e Vertreter:in der Religionslehrer:innen, die Beauftragten für die Jugendpastoral, eine Vertretung der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen (KBBE) der Caritas, bis zu drei Vertreter:innen der KA Organisationen (KFB, KMB, ...), eine Vertretung des Kath. Bildungswerkes (KBW) und eine Vertretung der Kirchenbeitragsstellen.
Dazu kommen noch jeweils zwei Vertreter:innen aus jeder Pfarrgemeinde, von denen jeweils eine Person ehrenamtlich sein muss.
Aufgaben
"Im pfarrlichen Pastoralrat, ..., werden die seelsorglichen Fragen besprochen, welche die gesamte Pfarre betreffen." (Statut des PPR 2024, §2) Dazu stimmt der PPR das Pastoralkonzept ab, das derzeit erarbeitet wird, und versucht es in den seelsorglichen Alltag zu integrieren. Im PPR werden Schwerpunkte der seelsorglichen Arbeit besprochen und festgelegt, damit das Gesamte nicht aus dem Blick kommt und - wenn auch manches nicht in jeder Pfarrgemeinde möglich ist - die Pfarre doch ihre Aufgaben wahrnehmen kann.
Der (pfarrliche) Wirtschaftrat (PWR) ist eine Art Finanzausschuss auf pfarrlicher Ebene. Die Geschäftsführung bereitet die Sitzungen vor. Sie besteht aus dem ehrenamtlichen Obmann und Stellvertreter sowie dem Pfarrvorstand.
Zusammensetzung
Der PWR setzt sich aus dem Vorstand und jeweils einem Mitglied jeder Pfarrgemeinde (Finanzverantwortliche/r) zusammen. Die Mitglieder des Vorstandes haben in diesem Gremium allerdings kein Stimmrecht und auch kein Entscheidungsrecht bei Stimmengleichheit.
Aufgaben
"Der Pfarrliche Wirtschaftsrat ist ein Beratungsorgan für den Pfarrer, dem im Dekret über die Pfarrliche Vermögensverwaltung für bestimmte Angelegenheiten aber ausdrücklich ein Zustimmungsrecht ... eingeräumt wird (z. B. Haushaltsplan, Jahresabschluss, Akte der außerordentlichen Vermögensverwaltung)." (Statut des Pfarrlichen Wirtschaftsrates §2, 2024)
Auf Grundlage des Pastoralkonzeptes vergibt der PWR die finanzeliellen Mittel, damit die Aufgaben, die vom PPR im Pastoralkonzept beschlossen sind, umgesetzt werden können. Ein besonderes Augenmerk kommt dem PWR bei der Erstellung des Pfarrbudgets und bei der Reihung von Projekten der außerordentlichen Haushaltsführung zu.
Die Pfarre besteht aus 14 Pfarr(teil)gemeinden mit insgesamt ca. 20.000 Katholik:innnen.