Kindergartenordnung 2025/2026
KINDERGARTENORDNUNG
Unser Kindergarten wird nach Bestimmungen des OÖ. Kindergarten- und Hortgesetzes und nach den Richtlinien der Caritas geführt.
Kontaktdaten:
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Pfarrcaritas-Kindergarten Wolfsegg Roßmarkt 12 4902 Wolfsegg am Hausruck Tel: 07676 7501 E-Mail: kinderg.wolfsegg@aon.at |
Bankverbindung: Raiffeisenbank Region Schwanenstadt IBAN: AT66 3463 0000 0331 2360 BIC: RZOOAT2L630 |
Besuchszeiten:
Das Arbeitsjahr des Kindergartens beginnt am ersten Dienstag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Arbeitsjahres.
Ferienzeiten des Kindergartens: Während der Ferienzeiten in den Schulen gilt nach dem OÖ. Schulzeitgesetz eingeschränkter Betrieb, d.h. nur Familien mit Betreuungsbedarf haben Anspruch auf Betreuung und müssen angemeldet werden. Ein Nachweis kann eingefordert werden.
Um den Personaleinsatz rechtzeitig planen zu können, gibt es eine jährliche Bedarfsabfrage.
Ausfallende Besuchstage z.B. bei Fortbildungsveranstaltungen oder aus besonderem Anlass werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Unsere Schließtage sind: 5 Wochen im Sommer, alle Fenstertage, Pfingstdienstag und Karfreitag.
Öffnungszeiten des Kindergartens:
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Montag bis Freitag halbtags |
07:30 – 12:30 Uhr |
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Frühdienst |
07:00 – 07:30 Uhr |
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verlängerter Vormittag (mit Mittagessen) |
07:30 – 13:00 Uhr |
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Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ganztags |
07:30 – 16:00 Uhr |
Mittagsbetrieb im Kindergarten:
Alle Kinder, die unseren Kindergarten ganztags besuchen, müssen sich, bis die Schulküche den Betrieb aufnimmt, für Mittag eine Jause mitnehmen. Der Essensbeitrag beträgt 3,70€ pro Essen! Anmeldungen bzw. Abmeldungen zum Mittagessen müssen wöchentlich montags bis 8:30 in der blauen Gruppe bekannt gegeben werden! Fix angemeldete Tage zum Mittagessen müssen nicht wöchentlich angemeldet werden. Entfallene Besuchstage können nicht rückvergütet werden, da auch die Regien weiterlaufen. Der Betrag wird abgebucht.
Informationen zur Allergenverordnung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.
Elternbeitrag Nachmittagsbetreuung:
Für Kinder bis zum 30. Lebensmonat bzw. volksschulpflichtigen Kindern in alterserweiterten Gruppen ist ein Elternbeitrag entsprechend der gültigen Tarifordnung zu entrichten. Ab dem 30. Lebensmonat ist der Vormittag beitragsfrei. Ab 13:00 Uhr wird ein sozial gestaffelter Beitrag eingehoben. Den Elternbeitrag entnehmen Sie bitte der gültigen Tarifordnung.
Aufnahme in den Kindergarten:
Der Kindergarten ist nach Maßgabe der Bestimmungen des OÖ Kinderbetreuungsgesetzes 2009 für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung allgemein zugänglich.
Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig.
Kinder, die im Folgejahr schulpflichtig sind, müssen den Kindergarten regelmäßig 5 Tage pro Woche (= 20 Stunden) den Kindergarten besuchen.
Für die Aufnahme im Kindergarten ist eine Anmeldung des Kindes durch die Eltern erforderlich. Die Anmeldung hat persönlich oder schriftlich bis jeweils spätestens 10. Februar jedes Jahres bei der Kindergartenleitung zu erfolgen.
Der Erhalter des Kindergartens entscheidet bis zum 31. Mai über die Aufnahme in den Kindergarten und teilt dies den Eltern schriftlich mit.
Nicht geimpfte Kinder müssen, wenn ein Arzt bei einem Kindergartenkind Masern u.ä. feststellt, laut BH Vöcklabruck bis zu 3 Wochen zu Hause bleiben!
Werkbeitrag:
Der Werkbeitrag beträgt jährlich 115 €. Dieser wird 2x im Jahr (im September 45,00 € und im Jänner 70,00€) abgebucht.
Abmeldung:
Die Abmeldung eines Kindes vom Besuch des Kindergartens ist nur zum Ersten eines jeden Monats unter Einhaltung einer einmonatigen Abmeldefrist möglich und hat schriftlich bei der Kindergartenleiterin zu erfolgen.
Bei Abmeldung eines kindergartenpflichtigen Kindes ist bekannt zu geben, in welcher Einrichtung das Kind zukünftig seine Kindergartenpflicht erfüllen wird.
Widerruf der Aufnahme:
Angelehnt an § 49 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz besteht auch für den Besuch von KBBE die Möglichkeit einer Suspendierung. Dieser zeitlich befristete Ausschluss vom Besuch soll die Einrichtungen dabei unterstützen, schwierige pädagogische Situationen zu entschärfen und entsprechende Gefahren abzuwenden.
Zusammenarbeit mit den Eltern:
Die pädagogischen Fachkräfte stellen im Hinblick auf die pädagogischen Aufgaben des Kindergartens einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern sicher.
Die Eltern haben das Recht, bei der Festlegung der Öffnungszeiten, der Ferienzeiten und in sonstigen organisatorischen Fragen ihre Vorstellungen einzubringen. Zu diesem Zweck lädt der Erhalter des Kindergartens spätestens unmittelbar nach Beginn eines Arbeitsjahres zu einer Elternversammlung ein und die Kindergartenleiterin führt spätestens bei der Anmeldung eine schriftliche Bedarfserhebung durch.
Die Eltern haben das Recht, bei einem Antrag von mindestens einem Viertel der Eltern einer Gruppe die Einberufung einer Elternversammlung binnen 14 Tagen zu beantragen.
Die Wahl einer Elternvertreterin oder eines Elternvertreters oder die Gründung eines Elternvereins zur Wahrnehmung der Anliegen der Eltern gegenüber dem Rechtsträger ist zulässig und anzustreben.
Pflichten der Eltern:
Die Eltern haben mit dem Rechtsträger und den pädagogischen Fachkräften zusammen zu arbeiten. Mit den Eltern der Schulanfänger findet einmal jährlich ein Entwicklungsgespräch statt. Dazu tragen sich die Eltern zeitgerecht zu einem Termin ein.
Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass die Kinder den Kindergarten körperlich gepflegt sowie ausreichend und zweckmäßig gekleidet besuchen und dass die vereinbarten Besuchszeiten eingehalten werden.
Die aktuelle Telefonnummer sowie Emailadresse sind wichtig! Wir bitten zum Wohle Ihres Kindes um sofortige Bekanntgabe bei Änderungen. Elterninformationen (Bedarfserhebungen) werden fast ausschließlich über KidsFox versendet. Die Eltern müssen diese Informationen bestätigen bzw. unterschreiben! (4€ pro Jahr werden für diese App abgebucht)
Bei Festen und Veranstaltungen mit den Eltern sind die Erziehungsberechtigten für die Aufsicht ihres Kindes verantwortlich!
Die Kinder sollen am Vormittag spätestens bis 08:15 Uhr im Kindergarten anwesend sein und frühestens ab 11:30 Uhr vom Kindergarten abgeholt werden, für kindergartenpflichtige Kinder besteht eine Anwesenheitspflicht von mindestens 4 Stunden!
Parken im Eingangsbereich ist während der Buszeit strengstens VERBOTEN!
Die Eltern haben die Kindergartenleitung von erkannten Infektionskrankheiten des Kindes unverzüglich zu verständigen. Gegebenenfalls ist das Kind so lange vom Besuch des Kindergartens fernzuhalten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer Kinder und des Kindergartenpersonals nicht mehr besteht. Bevor das Kind den Kindergarten wieder besucht, ist eine ärztliche Bestätigung darüber vorzulegen, dass eine Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben ist.
Spätestens zu Beginn des Kindergartenjahres ist, lt. OÖ Kinderbetreuungsgesetz, jährlich eine ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes zu bringen. Anfallende Kosten bleiben bei den Eltern.
Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind den Kindergarten regelmäßig besucht. Ist ein Kind voraussichtlich länger als 3 Tage verhindert, den Kindergarten zu besuchen, so haben die Eltern die Pädagogin unter Angabe des Grundes davon zu benachrichtigen. Für kindergartenpflichtige Kinder ist eine schriftliche Entschuldigung nachzubringen, ansonsten gilt diese Fehlzeit als unentschuldigt!
Die Kinder sind von den Eltern oder deren Beauftragten, sofern diese zur Übernahme der Aufsicht geeignet sind, in den Kindergarten zu bringen und von diesen wieder abzuholen. Geeignet sind Personen (§ 376 des Straßengesetzes), die ihre Schulpflicht erfüllt haben.
Dem Personal des Kindergartens obliegt die Pflicht zur Beaufsichtigung der Kinder während des Besuchs des Kindergartens. Die Aufsichtspflicht im Kindergarten beginnt mit der Übernahme des Kindes; sie endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Kinder den Eltern oder deren Beauftragten übergeben werden. Außerhalb des Kindergartens besteht die Aufsichtspflicht nur während der Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Kindergartenbesuches, wie z.B. Spaziergänge und Ausflüge; nicht bei Veranstaltungen, bei denen die Eltern anwesend sind.
Eltern, deren Kinder mit dem von der Gemeinde organisierten Bustransport befördert werden, sind verpflichtet, ihr Kind zu den Haltestellen zu begleiten bzw. durch eine zur Übernahme der Aufsicht geeignete Person begleiten zu lassen, das Kind an die Begleitperson im Beförderungsmittel zu übergeben und von den Haltestellen zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen bzw. von einer zur Übernahme der Aufsicht geeigneten Person abholen zu lassen.
Der Rechtsträger hat weiters sicherzustellen, dass den Kindern während des Besuchs des Kindergartens ärztliche Hilfe geleistet werden kann.
Weiters möchten wir Sie informieren:
- Sind andere Personen als die Eltern des Kindes erziehungsberechtigt, so sind die Bestimmungen der Kindergartenordnung sinngemäß auf diese Personen anzuwenden.
- Den Kindern dürfen im Kindergarten grundsätzlich keine Medikamente verabreicht werden.
- In den internen Räumlichkeiten des Kindergartens dürfen keine Fotos für private Zwecke angefertigt werden (z.B. im Gruppenraum bei der Eingewöhnung).
- Die Eltern übernehmen die Haftung für Schäden, die Ihre Kinder in der
Kindertageseinrichtung bzw. bei Ausgängen verursachen.
- Nur kindergartenpflichtige Kinder sind automatisch über die AUVA unfallversichert.
Alle nicht kindergartenpflichtigen Kinder sind durch den Besuch des Kindergartens nicht automatisch unfallversichert. Eltern sind für die Abschließung einer Unfallversicherung für Ihr Kind selbst verantwortlich. (Eine Mindestversicherung besteht durch die OÖ Familienkarte oder eventuell durch eine Mitversicherung bei den Eltern)
Wir ersuchen Sie:
Im Interesse Ihres Kindes, um guten Kontakt zu den gruppenführenden Pädagoginnen.
Sprechstunden nach Vereinbarung:
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Rote Gruppe |
Gebetsroither Renate/Perhab Sabine |
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Blaue Gruppe |
Auer Sigrid |
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Gelbe Gruppe |
Huemer Lea |
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Grüne Gruppe |
Plasser Emilia |
Telefonate
- in die Gruppe nur in der Zeit von 07:30 – 08:00 Uhr,
- zur Leitung = 07676 7501 NUR Montag und Dienstag von 7:30 bis 12:30 zu tätigen, da sonst die pädagogische Arbeit beeinträchtigt wird.
Unsere Emailadresse: kinderg.wolfsegg@aon.at
Folgendes ist mitzugeben:
Ein Paar Hausschuhe (keine Schlapfen!), eine Jausentasche mit einer gesunden Jause (am besten Obst oder ein Jausenbrot in einer Dose), eine große Packung Taschentücher, Turnkleidung (kurze Hose und kurzärmeliges T-Shirt; Turnschuhe sind nicht nötig).
Wechselschuhe/Gummistiefel, Jausentasche und -dose sowie Turnkleidung bitte mit Namen versehen!!!
Kindergartenmappe: In dieser Mappe dokumentieren wir die Entwicklung der Kinder anhand von Fotos, Zeichnungen…
Bibliothek: Im Vorraum unseres Kindergartens stehen den Kindern qualitativ hochwertige Bilderbücher zum Ausborgen zur Verfügung. Einmal wöchentlich kann ein Buch ausgeliehen werden; pro Buch 0,30 Cent.
In der Posttasche bringen die Kinder Zeichnungen, Werkarbeiten…mit. Das Kind braucht diese während der ganzen Kindergartenzeit (bitte dementsprechender Umgang mit der Posttasche! Wenn sie kaputt ist, haben die Eltern für die Reparatur zu sorgen!) Bitte verlässlich am nächsten Tag wieder in den Kindergarten mitgeben!
Im Kindergarten ist es Tradition, dass von jedem Kind der Geburtstag gefeiert wird. Bei
uns war es üblich, dass das Geburtstagskind einen Kuchen oder Brötchen mitbringt. Wenn Sie wollen, können Sie diese Tradition weiterführen.
Wir danken für Ihr Vertrauen!
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Pfr. Christian Uche Ojene, Vertreter der Pfarrcaritas Wolfsegg
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Renate Gebetsroither, Kindergartenleiterin
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