Grabgebühren
Beim erstmaligen Kauf eines Grabes fällt eine einmalige Erstlösegebühr in Höhe von:
Reihengrab 200,- €
Randgrab 250,- €
Wandgrab 330,- €
Urnenische 280,- €
Urnengrab am Boden 300 €
Beim Ersterwerb eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte ist die Nutzungsgebühr für 5 Jahre zu entrichten, bei jeder folgenden Nachlöse für weitere 5 Jahre bzw. im Falle einer Bestattung für 15 Jahre in Einem zu lösen.
Die Nutzungsgebühren sind wie folgt:
Bei einem Reihengrab 20,00 €/Jahr
Bei einem Randgrab 25,00 €/Jahr
Bei einem Randreihengrab 45,00 €/Jahr
Bei einem Wandgrab 33,00 €/Jahr
Bei einer Urnennische 28,00 €/Jahr
Bei einem Urnengrab am Boden 30,00 €/Jahr
Gültig sind diese Gebühren ab der Vorschreibung der Grabgebühren 1.1.2024 – 31.12.2028.
Die Grabgebühren werden jährlich dem VPI angepasst.
Ein Grabkauf ist nur nach Kontaktaufnahme mit der Pfarrsekretärin Eveline Graßecker unter Tel.: 07562/5258 möglich. Nach dem Erwerb einer Grabstätte wird eine Grabkarte ausgestellt, die den Nutzungsberechtigten auch als Grabbesitzer ausweist.
Bei einer Grabauflösung ist ebenfalls mit der Pfarrkanzlei Kontakt aufzunehmen. Grabstein und – einfassung müssen vom Nutzungsberechtigten entfernt und entsorgt (das heißt vollständig vom Friedhofsgelände entfernt) werden, ansonsten müssen Containerentleerungsgebühren der Müllabfuhr an den Nutzungsberechtigten weiterverrechnet werden.
Nach der Räumung ist bitte ein formloses Schreiben mit der Bekanntgabe der Auflösung an die Pfarrkanzlei zu übermitteln. (Musterschreiben einer Auflösung) Sollte es nicht möglich sein, die Grabstätte selbst zu räumen, können Sie sich gerne mit Hr. Berger (Totengräber in Windischgarsten) unter der Telefonnummer 0664/9164593 in Verbindung setzten und ihm einen entsprechenden Auftrag erteilen.