Grabgebühren
Beim erstmaligen Kauf eines Grabes fällt eine einmalige Erstlösegebühr in Höhe von:
Reihengrab 210,- €
Randgrab 265,- €
Wandgrab 350,- €
Urnenische 300,- €
Urnengrab am Boden 320,- €
Beim Ersterwerb eines Nutzungsrechtes für eine Grabstätte ist die Nutzungsgebühr für 5 Jahre zu entrichten, bei jeder folgenden Nachlöse für weitere 5 Jahre bzw. im Falle einer Bestattung für 15 Jahre in Einem zu lösen.
Die Nutzungsgebühren sind wie folgt:
Bei einem Reihengrab 21,00 €/Jahr
Bei einem Randgrab 26,50 €/Jahr
Bei einem Randreihengrab 47,50 €/Jahr
Bei einem Wandgrab 35,00 €/Jahr
Bei einer Urnennische 30,00 €/Jahr
Bei einem Urnengrab am Boden 32,00 €/Jahr
Gültig sind diese Gebühren ab der Vorschreibung der Grabgebühren 1.1.2026 – 31.12.2030.
Die Grabgebühren werden jährlich dem VPI angepasst.
Ein Grabkauf ist nur nach Kontaktaufnahme mit der Pfarrsekretärin Eveline Graßecker unter Tel.: 07562/5258 möglich. Nach dem Erwerb einer Grabstätte wird eine Grabkarte ausgestellt, die den Nutzungsberechtigten auch als Grabbesitzer ausweist.
Bei einer Grabauflösung ist ebenfalls mit der Pfarrkanzlei Kontakt aufzunehmen. Grabstein und – einfassung müssen vom Nutzungsberechtigten entfernt und entsorgt (das heißt vollständig vom Friedhofsgelände entfernt) werden, ansonsten müssen Containerentleerungsgebühren der Müllabfuhr an den Nutzungsberechtigten weiterverrechnet werden.
Nach der Räumung ist bitte ein formloses Schreiben mit der Bekanntgabe der Auflösung an die Pfarrkanzlei zu übermitteln. (Musterschreiben einer Auflösung) Sollte es nicht möglich sein, die Grabstätte selbst zu räumen, können Sie sich gerne mit Hr. Demhardt (Totengräber in Windischgarsten) unter der Telefonnummer 0660/1735175 in Verbindung setzten und ihm einen entsprechenden Auftrag erteilen.
