Wichtige Hinweise entsprechend der Friedhofsordnung 2010 der Diözese Linz:
Die einzelnen Grabstätten mit allem Zubehör sind von der nutzungsberechtigten Person dauernd in ordnungsgemäßembaulichen und gepflegten Zustand zu erhalten. Das Grabmal ist auch regelmäßig auf seine Standfestigkeit zu überprüfen.
Bei der Bepflanzung der Gräber mögen möglichst einheimische und standortgemäße Pflanzen verwendet werden.
EineAbdeckung der Gräber mit Steinplatten, Zierkies, Kunststoff-Folien oder ähnlichem Material ist nur bis zu einem Ausmaß von max. 50% der Fläche zulässig!
Die Kiesfläche um die Grabstätte ist von Unkraut freizuhalten.
Die Verwendung von Unkrautvertilgungsmitteln (Herbiziden), Pestiziden und Streusalz ist aus Gründen des Umweltschutzes im gesamten Friedhofsbereich ausnahmslos untersagt.