Information
Er beträgt wie in den letzten Jahren 1,1 % des steuerpflichtigen Einkommens. Wenn kein Nachweis über das Einkommen vorliegt, werden die Kirchenbeiträge
geschätzt. Nur wenn die persönliche Lebenssituation bekannt ist, können Ermäßigungen angewendet und der Kirchenbeitrag individuell angepasst werden. Darum ersuchen die Beratungsstellen um Kontaktaufnahme, wenn der Kirchenbeitrag zu hoch erscheint. Auf Bezieherinnen und Bezieher von Kindergeld und Arbeitslosengeld wird besonders Rücksicht genommen. Ab dem Veranlagungsjahr 2024 können 600 Euro statt wie bisher 400 Euro pro Jahr
steuerlich abgesetzt werden.
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