Ungebrochener Eifer bei der Kirchenrenovierung
Bevor der Grundputz aufgetragen wird, haben wir uns eine Zwischenreinigung vorgenommen.
Es gibt die Möglichkeit, Spenden für die Kirchenrenovierung beim Lohnsteuerausgleich geltend zu machen. Das geht aber nur wenn man das Geld auf ein eigens dazu eingerichtetes Konto lautend auf "Bundesdenkmalamt" einzahlt.
Wir haben so ein Treuhandkonto eingerichtet. Auf dem Erlagschein muss der Vermerk "Spende an das Bundesdenkmalamt, vorgeschlagen für die Renovierung der Pfarrkirche Putzleinsdorf" angebracht sein.
Was auf dieses Konto eingezahlt wird, wird zu 100 Prozent für die Kirchenrenovierung verwendet. Weil das Bundesdenkmalamt für die widmungsgemäße Verwendung bürgt, kann der Einzahlungsbetrag steuerrechtlich geltend gemacht werden.
Erlagscheine zum Einzahlen auf dieses Treuhandkonto liegen in der Schule und im Pfarrheim auf. Diese Weise der Einzahlung einer Spende ist für jene Spender interessant, die Lohnsteuer zahlen und ohnehin einen Lohnsteuerausgleich machen.