Öffentliche Gottesdienste
sind ab Montag, 7. Dezember 2020 wieder möglich
- ein Mindestabstand zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von 1,5 Meter muss eingehalten werden
- Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes während des Gottesdienstes ist verpflichtend.
- Volksgesang bzw. Chorgesang ist praktisch nicht möglich.
- Totenwachen sind wieder möglich.
- für Begräbnisse gelten in der Kirche die Regeln für Gottesdienste und auf dem Friedhof die staatliche Regelung, dass maximal 50 Personen teilnehmen dürfen.
Ich bitte alle Gläubigen, diese neue Regelung zur Kenntnis zu nehmen und wieder zum Gottesdienst zu kommen.
Lektoren, Kommunionspender, Ministranten und Kantoren werden ersucht, ihren Dienst wieder wahrzunehmen.