Gottesdienste ab Pfingsten ohne Zahlenbeschränkung
Auszug aus der neuen Rahmenordnung der österr.Bischofskonferenz (Fassung v. 27.Mai)
Für öffentliche Gottesdienste ab 29. Mai 2020 gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:
− Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, von mindestens 1 Meter. In unserer Kirche wird daher jede zweite Reihe abgesperrt. Insgesamt werden einschließlich Chorempore etwas 100 Personen Platz haben, wenn viele Familien gemeinsam mitfeiern, etwas mehr, weil dann diese Personen keinen Abstand voneinander halten brauchen.
− Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen (dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).