Mittwoch 15. Mai 2024
Friedhof Vogelperspektive

Waldfriedhof Gesamtbild

Zimnitzstraße 41

Lage:

Am Fuße der Zimnitz im Ortsteil Pfandl befindet sich unser Waldfriedhof.

Friedhofsordnung

Informationsblatt für Nutzungsberechtigte

Informationsblatt der Pfarre Pfandl

Nutzungsrechte an einem Grab oder einer Urnenstätte

 

Pfandl, Februar 2019

Sehr geehrter Grabberechtigter!

durch die Bezahlung der vorgeschriebenen Gebühr haben Sie das Nutzungsrecht an einem Grab bzw. einer Urnenstätte erworben. Im Interesse aller, die Gräber bzw. Urnenstätten auf unserem Friedhof betreuen und besuchen, ist eine verbindliche Regelung der Rechtsverhältnisse notwendig.

In der diözesanen Friedhofsordnung 2010, der Nutzungsgebührenordnung und den Richtlinien über Natur- und Umweltschutz am Friedhof, über Friedhof- und Grabpflege sowie Grab- und Urnen-stättengestaltung ist dies schriftlich niedergelegt. Diese liegen in der Pfarrkanzlei zur Einsichtnahme auf. Mit diesem Schreiben soll nur auf die wichtigsten Punkte hingewiesen werden, die Sie in Ihrem eigenen Interesse beachten sollten.

  • Die Einteilung des Gräberfeldes und die Grab- und Urnenstättenvergabe obliegt der Friedhofsverwaltung. Diese hat auch das genaue Ausmaß der Gräber (Urnenstätten), der Grababstände und der Wege festgelegt.

Grabeinfassung:  Einzelgrab:  160 cm lang,  80 cm breit und 20 cm hoch

                               Doppelgrab: 160 cm lang, 140 cm breit und 20 cm hoch

Gesamthöhe des Grabdenkmales:   max. 130 cm

Urnengräber:  durch die Eingliederung in die Urnenmauer sind die Maße vorgegeben

Diese Maße sind daher bei der Errichtung von Grabeinfassungen einzuhalten und gegebenenfalls bei Neusetzung der Grabeinfassung nach einer Beisetzung zu korrigieren. Entspricht eine Grabeinfassung oder das Grabdenkmal nicht den Vorschriften, kann die Friedhofsverwaltung die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes einfordern.

Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Friedhofsverwaltung.

  • Die Weitergabe des Nutzungsrechtes an einem Grab (Urnenstätte) ist nur mit schriftlicher Bestätigung des alten und neuen Nutzungsberechtigten und deren Unterschriften möglich. Erst nach Vorlage bei der Friedhofsverwaltung und deren Zustimmung ist die Übertragung rechtswirksam.

  • Die nutzungsberechtigte Person hat das alleinige Verfügungsrecht über das Grab bzw. die Urnenstätte, dessen Belegung und Bepflanzung.

  • Verwenden Sie bei der Bepflanzung der Gräber möglichst einheimische und standortgemäße Pflanzen und nur kleine Sträucher. Diese dürfen nur am Grab selbst angesetzt werden und nicht seitlich hinauswachsen.

  • Von der völligen Abdeckung der Gräber mit Steinplatten, Zierkies, Kunststoff-Folien oder ähnlichem Material ist abzuraten, da dies eine Verlängerung der Verwesungsdauer bewirken kann. Diese ist nach der Diözesanen Friedhofsordnung nur bis 50% der Fläche überhaupt zulässig!

  • Die Kiesfläche um die Grabstätte ist von Unkraut freizuhalten.

  • Die Verwendung von Unkrautvertilgungsmitteln (Herbiziden), Pestiziden und Streusalz sind aus Gründen des Umweltschutzes im gesamten Friedhofsbereich ausnahmslos untersagt.

  • Bezüglich der Abfallentsorgung beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise bei den Abfallsammelstellen. Nur ordnungsgemäß getrennter Abfall kann zum Nutzen aller kostengünstig entsorgt werden, wie dies die gesetzlichen Vorschriften verlangen.

  • Bei der Gestaltung des Grabdenkmales (Urnenstätte) sollte die Gesamtanlage des Friedhofes mitberücksichtigt werden. Die Friedhofsverwaltung ersucht, auch Grabdenkmäler und Urnenstätten die noch nicht belegt sind zu pflegen.

  • Bitte beachten Sie, dass Nutzungsrechte an Gräbern und Urnenstätten durch Zeitablauf bzw. Nichtbezahlung der Nachlösegebühr, aber auch aufgrund von Unterlassung der Pflege erlöschen können.

Verlängern Sie daher rechtzeitig Ihr Nutzungsrecht durch die fristgerechte Bezahlung!

Hinweis: Bei Begleichung durch Familienangehörige oder andere Personen tritt keine Änderung des Nutzungsberechtigten ein.

Diese Zahlungen gelten, unabhängig von der zahlenden Person, als im Namen und für Rechnung der nutzungsberechtigten Person erfolgt, die in den Aufzeichnungen der Friedhofsverwaltung eingetragen ist.

Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, fällige Nachlösegebühren einzumahnen.

Der Nutzungsanspruch erlischt durch Nichtbezahlung der Nachlösegebühren.

  • Im Falle einer Auflösung der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte zur Übernahme aller anfallenden Kosten (z.B. Entsorgung der Grabeinfassung, des Grabdenkmales und die Einebnung) verpflichtet.

  • Nutzungsberechtigte haften für alle Schäden, die durch offene oder verborgene Mängel des Grabdenkmales und des zur Grabstätte (Urnenstätte) gehörenden Zubehörs entstehen können. Sie haben den Friedhofseigentümer für alle Ersatzansprüche dritter Personen vollkommen schad- und klaglos zu halten. Z.B., wenn es durch einen umfallenden Grabstein zu Verletzungen oder Beschädigungen kommt.

Beachten Sie daher unbedingt die Standsicherheit des Grabdenkmales.

  • Im gesamten Friedhofsbereich ist der Weihe und Würde des Ortes entsprechend ein pietätvolles Verhalten angebracht.

Deswegen ist auch z.B. folgendes untersagt:

Rauchen, Umherlaufen, Spielen, Lärmen, Mitnehmen von Tieren, das Befahren mit Fahrrädern, Motorfahrzeugen, Autos, ausgenommen Behindertenfahrzeuge und Arbeitsbehelfe.

Dies ist sicherlich im Interesse aller Friedhofsbesucher, die das Andenken an ihre lieben Verstorbenen wahren wollen.

Bitte wenden Sie sich in allen Zweifelsfragen und bei Auftauchen von Problemen umgehend an die Friedhofsverwaltung. Diese wird bemüht sein, Ihnen die notwendigen Erläuterungen zu geben und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfestellung leisten.

 

Friedhofsverwaltung Pfarre Pfandl

Wolfgangerstrasse 4

4820 Bad Ischl

Tel.: 06132-23404    

Tel.: 0676-8778-6288      

Mail: pfarre.pfandl@dioezese-linz.at           

www.pfarre-pfandl.at

 

Bei Neuerrichtung eines Grabdenkmals ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung notwendig; übermitteln Sie bitte zeitgerecht vorab einen Entwurfsplan.

Friedhofsplan

Waldfriedhof Pfandl

 

Orientierungshilfe Grabsuche

  1. Aufbahrungshalle (= unten) Kreuz (= oben)

 

Erdgräber 4 Sektoren

R 1 – 7 bzw. R 1 – 9 Reihenzählung von Oben nach Unten

vom Mittelgang (= G 1) nach Außen (Richtung Urnenmauer z.B. G 15)

Erdgrab Beispiel: 4 / 1 / 15 DG

= Sektor 4 / Reihe 1 / Grab Nummer 15 Doppelgrab

 

Urnenmauer in Abteilungen U 1 – 12

U 1-7: Alte Urnenmauer rechts

Grabnummerierung in jede Abteilung von unten nach oben

U 8-12 Neue Urnenmauer links

Grabnummerierung in jede Abteilung von oben nach unten

Urnenmauer Beispiel: UG 1 / 2

= Abteilung 1 Alte Urnenmauer Grab 2

 

Wir ersuchen Sie unsere Aushänge

an den Eingängen und an der Aufbahrungshalle

zur Friedhofsordnung und über Pflege der Grabstätten,

Müllentsorgung zu beachten!

Pfarre Pfandl
4820 Bad Ischl
Wolfganger Straße 4
Telefon: 06132/23404
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Fachbereich Kommunikation
Herrenstraße 19
Postfach 251
4021 Linz
https://www.dioezese-linz.at/
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