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Sehr geehrte Pfarrangehörige, liebe Pfandler!
Nach Wochen vielfältiger Einschränkungen unseres Alltags beginnt nun weitere Öffnung
in vielen Bereichen unseres Lebens.
Für die Stufe öffentlicher Gottesdienste ab 29. Mai 2020 gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:
− Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen
Haushalt gelebt wird, von mindestens 1 Meter.
− Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb
der Kirchenräume ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen
(dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).
− Beim Kircheneingang sind nach Möglichkeit Desinfektionsmittelspender bereitzustellen.
− Ein grundsätzlicher gesundheitlicher Hinweis: Soweit bisher bekannt, verbreitet
sich das Virus vor allem über die Atemluft. Faktoren, welche die Verbreitung
verstärken, sind: längerer gemeinsamer Aufenthalt in geschlossenen Räumen;
gemeinsames Sprechen; gemeinsames Singen. Daher ist es bis auf weiteres
notwendig, die in den Gottesdiensten vorgesehenen Gelegenheiten, gemeinsam
zu beten und zu singen, gering zu halten. Die Kirchen sollen vor und nach den
Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.
Liebe Pfandlerinnen und Pfandler, wir laden Sie sehr herzlich ein, von der nunmehrigen Möglichkeit zur Mitfeier der Gottesdienste Gebrauch zu machen und bitten um Verständnis
für die derzeit geltenden Rahmenbedingungen.