Friedhof
Die bedeutendste Inschrift aus dem Jahre 1453 ist an der ostseitigen Außenmauer der Pfarrkirche angebracht und bezieht sich auf einen Pfleger des Gutshofes St. Peter in Breitenau. Das Wappen des damaligen Pflegers ziert heute das Gemeindewappen.
Im Jahre 1956 wurden die ersten Bestattungen auf dem neuen Friedhof nördlich des Pfarrhofs vorgenommen. Aus dieser Zeit stammt auch der dortige Aufbahrungsraum. Der Friedhof hat eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Größe von 4502 m².
Im Jahre 1956 wurden die ersten Bestattungen auf dem neuen Friedhof nördlich des Pfarrhofs vorgenommen. Aus dieser Zeit stammt auch der dortige Aufbahrungsraum. Der neue Friedhof hat eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Größe von 4502 m².
1987 erfolgten bei der Aufbahrungshalle Drainagearbeiten, 1988 die Vertäfelung mit Eternit an der Westseite, 1989 Ausbesserungen an den Außenmauern und die Verkleidung der Nord- und Westseiten im Innern der Aufbahrungsräume mit Rigipsplatten.
2015 beschloss der PGR eine grundlegende Neugestaltung des Friedhofs (Aufbahrungsraum, Eingangsbereich, Müllentsorgung, Grünanlage). Die Planungen übernahm die Pfarre in Absprache mit der Gemeinde Pennewang, dem Land OÖ und der Diözese Linz.
Im Sommer 2017 wurde der Bereich für Urnengräber mit Unterstützung der Gemeinde angelegt. Im Sommer 2019 wurden von der Gemeinde die Wasserleitungen erneuert, sowie die Abflüsse und Kanalverrohrung durchgeführt.
Im November 2021 begannen die Baumeisterarbeiten. Die künstlerische Gestaltung der Friedhofskapelle wurde von der Pfarre an die von der Diözese vermittelte Künstlerin Regula Dettwiler vergeben. Das Kernstück bildet dabei der 1000 Blumen Wandbehang in Cyanotopie Technik, zu dem viele Pennewanger:innen mit ihren Blumen beigetragen haben. Am 19. Juni 2022 erfolgte die Eröffnung und Segnung des Volksschulzubaus und der erneuerten Friedhofanlage.
Totengräber
Roland Hangweirer
Balding 4
4624 Pennewang
Mobil: 0664 / 518 5101
Gräberverrechnung
Walpurga Glück
Mobil: 0664 / 738 2250
Bestattung
Grünzweig
Bäckergasse 23
4651 Stadl Paura
Mobil: 0664 / 352 6196
0664 / 442 2476
Neuwirth
Inh. Judith Lugmayr-Pavlik
Holzgassen 2
4623 Gunskirchen
Tel.: 07246 / 6295
Für den Pfarrfriedhof, der zugleich Gemeindefriedhof ist, gilt die Friedhofsordnung der Diözese Linz.
Auf einige grundsätzliche Regelungen soll hingewiesen werden:
Nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung erhalten berechtigte Personen ein Nutzungsrecht für ein gewünschtes Grundstück. Bei neu angelegten Gräbern ist die Nutzung mit zunächst 15 Jahren festgelegt. Dafür anfallende Gebühren sind im Vorhinein zu bezahlen. Nach dieser Zeit kann die Grabstätte aufgelöst werden oder nach Bezahlung der fünfjährigen Nachlösegebühr das Nutzungsrecht verlängert werden. Bei nicht ordentlich gepflegten Gräbern kann das Nutzungsrecht entzogen werden.
Derzeit gelten folgende Gebühren für jeweils fünf Jahre:
|
Ersterwerb |
€ 150,00 |
| Einzelgrab | € 60,00 |
| Familiengrab | € 100,00 |
| Wandgrab | € 120,00 |
| Urnengrab | € 60,00 |
| Gruft | € 190,00 |
Auf Grund der Größe des Friedhofs werden derzeit Urnengräber als Einzelgräber vergeben.
| Beilegungsgebühr | € 30,00 |
Jede Aufstellung und Wiederherstellung eines Grabdenkmals ist an die schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung gebunden, die jeder Steinmmetzbetrieb einzuholen hat.
Grabeinfassungen, Grabdenkmäler und die Abstände zwischen Gräbern unterliegen festgelegten Normen. Von der zur Verfügung stehenden Nutzungsfläche eines Grabes darf maximal 50% mit Natursteinplatten abgedeckt sein.
Grundsätzlich haftet der Eigentümer eines Grabsteines für dessen sichere Aufstellung. Der Steinmetz haftet bei nicht sach- und fachgerechter Aufstellung. Die Friedhofsverwaltung führt regelmäßige Kontrollen durch und fordert bei Verdachtsmomenten die Grabbesitzer zu einer Überprüfung durch einen Steinmetz auf.
Bei der Abfallentsorgung sind die entsprechenden Hinweise bei den Abfallsammelstellen zu beachten. Bitte beachten Sie, dass nur ordnungsgemäß getrennter Abfall zum Nutzen aller kostengünstig entsorgt werden kann. Kränze und Gestecke sind nach angemessener Zeit von den Angehörigen selber zu entsorgen.
