Hochzeit
Nehmen Sie rechtzeitig mit der Pfarrkanzlei - etwa ein halbes Jahr vor dem geplanten Termin - telefonisch (07234/84165) oder zu den Amtsstunden Kontakt auf, um den Hochzeitstermin zu fixieren und an der kirchlichen Ehevorbereitung teilnehmen zu können.
Als Dokumente benötigen Sie einen Taufschein, der von der Taufpfarre ausgestellt wurde und nicht älter als drei Monate sein sollte, die Geburtsurkunde, die Bestätigung der kirchlichen Ehevorbereitung und die standesamtliche Trauungsurkunde (auch von einer Vorehe). Damit wird ein Protokoll (im Wohnpfarramt der Braut oder des Bräutigams) erstellt, am besten vom Priester, der bei der Trauung assistiert.
Dem Wunsch nach einer Segensfeier in der Kirche nach einer staatlichen Eheschließung wird gerne entsprochen.
Lesen Sie auch im neuen “Gotteslob” den Abschnitt über die Ehe Nr. 604.