... wenn Sie kirchlich heiraten möchten.
„Bleibt niemand etwas schuldig; nur die Liebe schuldet ihr einander immer. Wer den andern liebt, hat das Gesetz erfüllt. Denn die Gebote: Du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren!, und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefasst: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. Also ist die Liebe die Erfüllung des Gesetzes.“
(Römer 13,8–10)
In der Feier der Trauung versprechen die Eheleute vor versammelter Gemeinde einander die Treue in schönen und schweren Zeiten ihres gemeinsamen Lebens. Dass Gott das Paar segne und begleite, darum beten wir in der Feier der Trauung.
Für die Trauung müssen Sie
- einen Ehevorbereitungskurs besuchen (nach Möglichkeit schon ein halbes Jahr vor der Hochzeit) und
- einen Termin für die Hochzeit und für die Aufnahme des Brautprotokolls in der Pfarrkanzlei vereinbaren.
Für das Trauungsprotokoll benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Geburtsurkunde
- Taufscheine (nicht älter als 6 Monate) jeweils von Braut und Bräutigam
- Bestätigung Ehevorbereitungskurs
- Heiratsurkunde, falls die standesamtliche Hochzeit bereits vor der kirchlichen Trauung stattfindet