Gottesdienste in Maria Schmolln mit Corona Schutzmaßnahmen
(Stand 05.02. 2021)

Allgemeine Regeln
- Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern. Dafür sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (z.B. Absperren von Kirchenbänken). Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – dabei muss jedoch eine FFP2-Maske getragen werden (vgl. Konkretisierungen unten).
- Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen..