Zeit für weitere Veränderungen
Freitag, 29. Mai 2020
- Bei den Gottesdiensten muss nur mehr ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden.
- Der Mund-Nasen-Schutz ist beim Betreten und Verlassen der Kirche zu tragen, am Sitzplatz kann er abgenommen werden.
- Beim Kommuniongang ist der Mindestabstand einzuhalten der Mund-Nasen-Schutz aber nicht verpflichtend. Es ist weiterhin nur die Handkommunion erlaubt.
- Beichtgelegenheiten gibt esvor allen Wochentagsgottesdiensten und bei den Sonntagsgottesdiensten vor und während des Gottesdienstes im Aussprachezimmer in der Basilika.
Gläubige, die aus gesundheitlichen Gründen Bedenken haben oder verunsichert sind, bleiben bis auf weiteres von der Sonntagspflicht entbunden.