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Inhalt:

Der Greiner Friedhof

Der Greiner Friedhof

Der Greiner Friedhof gehört grundsätzlich auch in die Kategorie der Flurdenkmäler

Quelle:

Flurdenkmäler in der Pfarre Grein

Verfasser, Herausgeber, Layout: Georg Freinschlag

1. Auflage Oktober 2011

 

Der Friedhof befand sich ursprünglich rund um die Pfarrkirche.

 

1593 Errichtung des jetzt benützten Areals
1624 Errichtung des "Totenkammerls"
1847 Erweiterung um 1/3 und Einfriedung mit einer Mauer
1910 Im Zuge des Bahnaues entsteht die Straße über die Seilerstätte samt Unterführung und Stiegenaufgang.
1911 Weihe der neuen Friedhofanlage zu Allerheiligen
1962 Friedhofsordnung wird erstellt
2005 Errichtung des Urnenfriedhofs
Greiner Friedhof
Greiner Friedhof

Richtlinien

1. Pflegen Sie die übernommenen Gräber regelmäßig. - Entfernen Sie bitte das Gras am Weg beim Fußende und an

   der linken Seite des Grabes!

2. Winden und Zinnkraut stellen eine Plage dar, bitte diese rechtzeitig zu entfernen.

3. Beim Ersterwerb eines Nutzungsrechtes der Grabstätte ist die Gebühr für 10 Jahre, bei der Nachlöse ist die Gebühr

   für 5 Jahre zu entrichten. Die Mindestnutzungsdauer ist jedoch (ab Zeitpunkt einer Beisetzung) auf Grund der

   Bodenbeschaffenheit 20 Jahre.

4. Die Erinnerung an die Fälligkeit übernimmt künftig die Friedhofsverwaltung

5. Ein Grab, das nicht eingelöst wird oder nicht mehr gepflegt wird, kann jederzeit vergeben werden.

6. Wenn Sie eine Grabstätte nicht länger behalten wollen, bitten wir um schriftliche Mitteilung. Die Entfernung der

   Anlage geht zu Ihren Kosten.

7. Achten Sie darauf, dass der Grabstein gut und sicher befestigt ist!

8. Schließen Sie bitte Tor und Türen zum Friedhof, denn Hunde sollen ja weder in Begleitung noch gar freilaufend

   den Friedhof besuchen.

9. Abfälle, bitte nicht außerhalb des Friedhofes deponieren, nicht in Ecken und Winkeln und auch nicht bei einem

   anderen Grab! Hausmüll fällt am Friedhof nicht an und darf dort nicht entsorgt werden!

10. Alte Holzkreuze bitte privat entsorgen, nicht irgendwo stehen lassen.

11. Auch wenn sie noch keine Grabeinfassung haben, ersuchen wir Sie trotzdem, die erworbene Fläche von Unkraut

   zu befreien.

 

12. Sowohl bei einer Neuanlage der Grabstätte als auch bei einer Wiederherstellung ist die Friedhofsverwaltung zu

   kontaktieren.

Diese Richtlinien sind auch jenen (Firmen) mitzuteilen, die in Ihrem Auftrag Arbeiten an einem Grab ausführen. Fallen bei Arbeiten an einem Grab Erde und Steine an, sind sie vom Graberhalter bzw. von der beauftragten Firma zu entsorgen (Deponie), sie dürfen keineswegs in den Anhänger geworfen werden.

 

Zu den Kanzleizeiten des Pfarramtes steht Ihnen auch die Friedhofsverwaltung zu allen Fragen über Gräber oder deren Fälligkeit zur Verfügung.

Zum Müllproblem am Friedhof:
  1. Müll vermeiden!
  2. Müll entsorgen!

Zur Entsorgungsstelle beim Anhänger (Friedhofsmitte):
In den Anhänger nur kompostierbares Material: Kränze, Blumen - nicht Erde und Steine.
Plastiksäcke, Plastikblumengeschirr und Tassen entsorgen Sie bitte selbst!

Standorte für Entsorgung von Grablichtern (schwarze Behälter):
a) Unteres Friedhofstor
b) Oberer Friedhofseingang

Für die Wartung des Friedhofes ist Herr Josef Leonhartsberger in Zusammenarbeit mit Herrn Anton Palmetshofer, Herrn Franz Hochgatterer und Herrn Gerhard Raab bevollmächtigt. Sie üben diese Aufgaben ehrenamtlich aus. Die Pfarre dankt ihnen für ihren unermüdlichen Einsatz!


Besonders jenen sei der Dank ausgesprochen, die ihre Gräber gewissenhaft und liebevoll pflegen. Die Sorge und Pflege des Friedhofes darf nicht alleine auf JENEN lasten, die ohnedies viele Stunden ihrer Freizeit opfern.
Jeder Friedhofbesucher ist gebeten, die Pflege des Friedhofes zu unterstützen!

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Pfarre Grein


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4360 Grein
Telefon: 07268/335
Mobil: 0676/8776-5102
Telefax: 07268/335-4
pfarre.grein@dioezese-linz.at
https://www.dioezese-linz.at/grein
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Diözese Linz

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