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Inhalt:

NEUE - Corona-Sicherheitsmaßnahmen

gültig ab 21.9.2020

Verpflichtung Mund/Nasen-Maske während des Gottesdienstes zu verwenden

Nach dem erneuten Anstieg der Corona-Infektionen in den letzten Tagen werden in Abstimmung mit der Österreichischen Bischofskonferenz ab Montag, 21. September 2020 für öffentliche Gottesdienste im Gebiet der Diözese Linz bis auf Weiteres folgende Präventionsmaßnahmen angeordnet:

  • Der Mindestabstand der Gläubigen zueinander beträgt zu haushaltsfremden Personen mindestens 1 Meter. (Pflicht zum Abstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen)
  • Mund-Nasen-Schutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind wie bisher die in der Liturgie Tätigen (Priester, WortgottesfeierleiterIn, LektorIn), wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist.
  • Desinfektionsmittel wird bereitgestellt
  • Reduzieren von Gesang!
  • Für öffentliche Gottesdienste im Freien sind Sitzplätze für alle zur Verfügung zu stellen

Bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Trauungen, Taufen, Begräbnisse, Erstkommunionen, Firmungen, Priesterweihen etc.) ist zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten. Die Einhaltung ist durch eine/n Präventionsbeauftragte/n sicherzustellen (Details dazu werden seitens der Diözese noch bekannt gegeben). Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten.

 

Die Einhaltung dieser Maßnahmen und Empfehlungen trägt hoffentlich dazu bei, dass sich die Gefährdungslage möglichst bald wieder beruhigt.

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4201 Gramastetten
Telefon: 07239/8106
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