Friedhof Garsten
Der alte Friedhof beiderseits der Barockachse Hochaltar – Friedhofskapelle wurde um 1720 mit der unter Abt Ambros I. von Freudenpichl erbauten „Kreuzkapelle“ in Betrieb genommen. Bis zu dieser Zeit erfolgte die Bestattung rund um die alte Pfarrkirche im heutigen Pfarrhofgarten.
Bereits im Jahre 1946 war der Friedhof zu klein. Es wurden Bestattungen im ehemaligen Sträflingsfriedhof vorgenommen, im Jahre 1968 wurde dieser durch die Pfarre vom Bundesministerium für Justiz angekauft.
In den Jahren 1990/91 wurden die Friedhofserweiterung und der Bau der neuen Aufbahrungshalle in Zusammenarbeit von Pfarre und Marktgemeinde durchgeführt.
Der neue Teil einschließlich Parkplatz hat ein Ausmaß von 6.460 m².
Unser Friedhof umfasst 1500 Gräber:
Wandreihengräber, Reihengräber, Wandurnengräber, Erdurnengräber.
Der Friedhof ist eine geweihte und dem Andenken der Toten gewidmete Stätte. Die Friedhofsverwaltung bemüht sich sehr, den Bereich des Friedhofes sauber und würdig zu erhalten.
Wir bitten Sie, die Friedhofsordnung zu beachten und sich besonders um die sachgerechte Entsorgung von Blumen und Kerzenresten.
Unkrautvertilgungsmittel (Herbizide), Pestizide und Streusalz sind aus Gründen des Umweltschutzes im gesamten Friedhofbereich ausnahmslos untersagt.
Bei Fragen wenden sie sich an die Pfarrkanzlei Tel.: 07252-54196
Pfarre.garsten@dioezese-linz.at
Seit Mai 2019 beherbergt unser Friedhof auch eine Gedenkstätte für zu früh verstorbene Kinder.
Weiter Raum für die Trauer,
Sonnenschein, der ins unendliche führt,
unvollendet, nicht ganz aufgegangen,
Stachel im großen Glanz, Schmerz, der bleibt.
Bei näherem Hinsehen trostvolles Wort:
"....ich habe meine Hand auf dich gelegt".
Ort des Gedenkens, der Trauer, des Trostes.
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Eine Baumbesattung ist seit 2019 ebenfalls möglich: Nähere Infos im Pfarrbüro!
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Sehr geehrte Frau
Sehr geehrte Herr!
Durch die Bezahlung der vorgeschriebenen Gebühr haben Sie das Nutzungsrecht an einem Grab erworben. Im Interesse aller, die Gräber auf unserem Friedhof betreuen und besuchen, ist eine verbindliche Regelung der Rechtsverhältnisse notwendig. In der Diözesanen Friedhofsordnung 2025, der Nutzungsgebührenordnung und den Richtlinien über Natur- und Umweltschutz am Friedhof, über Friedhof- und grabpflege sowie Grabgestaltung ist dies schriftlich niedergelegt. Diese liegen in der Pfarrkanzlei bzw. in der Friedhofsverwaltung zur freien Einsichtnahme auf.
Friedhofsordnung der Diözese Linz 2025
Bitte wenden Sie sich in allen Zweifelsfragen und bei Auftauchen von Problemen umgehend an die Friedhofsverwaltung. Diese wird bemüht sein, Ihnen die notwendigen Erläuterungen zu geben und wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfestellung leisten.