Erleichterungen für den Gottesdienst
Was nun zu beachten ist:
1 m Abstand
Es gibt keine fixe Beschränkung der Teilnehmerzahl mehr, aber zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, muss ein Abstand von 1m gewahrt werden.
Der Mund- und Nasenschutz ist nicht mehr ständig zu tragen.
Beim Eintreten und Hinausgehen aus der Kirche ist der MNS zu tragen. Wer am Platz sitzt, kann ihn herunternehmen.
Weiterhin gültig:
Es gibt nur Handkommunion, keine Mundkommunion.
Auch bei der Kommunionspendung soll der Abstand wenn möglich gewahrt bleiben.
Der Kommunionspender kommt also weiterhin im Hautpschiff zu den Bänken.
Die offenen Eingänge zur Kirche bleiben bis zum Beginn des Gottesdienstes und auch zum Hinausgehen geöffnet.
Anstelle der Tafelsammlung wird weiterhin beim Ausgang ein Körberl aufgestellt.
Die gesamte Rahmenordnung der Bischöfe mit Informationen zu Taufen, Trauungen und Begräbnissen,... finden Sie auf der Seite der Bischofskonferenz.