Freitag 19. April 2024
Pfarre Enns-St. Laurenz

Hausordnung für das Pfarrzentrum von Enns - St. Laurenz

1. Diese Hausordnung gilt für alle BenutzerInnen, MieterInnen und BesucherInnen des Pfarrheimes.
2. Die Räume und das Inventar sind pfleglich zu behandeln und nach der Veranstaltung die benützten Räume besenrein (auch WC, Foyer und Außenanlage) und aufgeräumt (Stühle und Tische in die Depots) zu verlassen. Verschmutzungen wie Speisereste oder verschüttete Getränke sind sauber zu entfernen. Wenn in den Räumen gegessen oder getrunken wird, muss der Boden nach der Veranstaltung auch gewischt werden. Beschädigungen sind umgehend der Pfarrkanzlei oder dem jeweilig zuständigen Schlüsselübergeber zu melden. Vor Verlassen des Gebäudes müssen alle Lichter (Ausnahme automatische Schaltungen im Gang- und WC-Bereich) und Elektrogeräte ausgeschaltet und alle Fenster geschlossen werden. Haustüren sind zu versperren.
3. Für die Benutzung der Medienanlagen (Beamer, LS-Anlage, Leinwand, Verdunkelung etc.) sind nur jene Personen berechtigt, die dafür unterwiesen worden sind.
4. Das oö. Jugendschutzgesetz gilt im gesamten Pfarrheimbereich.
5. Das Rauchen ist im gesamten Pfarrheim verboten und nur außerhalb gestattet.
6. Die Küche ist ordentlich und aufgeräumt zu verlassen, der bei der Veranstaltung entstandene Müll muss vom Veranstalter selbst entsorgt werden. Kühlung, Durchlauferhitzer und E-Herd sind auszuschalten, der Spüler auf Standby zu schalten.
7. Um eine angenehme Raumtemperatur zu gewährleisten, wird rechtzeitig durch befugte Personen das jeweilige Thermostat eingestellt. Wir bitten, die Einstellung der Thermostate nach der Veranstaltung auf 16° C zurückzustellen.
8. Bei Veranstaltungen, die nach 22 Uhr enden, ist dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe der Nachbarn nicht gestört wird.
9. Für jede Veranstaltung muss es eine/n Verantwortliche/n, der/die gegenüber der Pfarre haftet, geben (siehe Mietvertrag)
10. An den Oberflächen ist das Anbringen von Dekoration etc. nicht gestattet.
11. Die Pfarre übernimmt keine Haftung für die Garderobe, Bargeld und Wertgegenstände.
12. In Notfällen sind die Kontaktperson der Pfarre, die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen. Bei der Schlüsselübergabe werden Kontaktdaten der Pfarre übergeben.
13. Die Fluchtwege/Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
14. Brandschutz: Ein Feuerlöscher ist im Vorbereich WC angebracht, ein weiterer im Technikraum. In der Küche (Aufschrift) ist eine Brandschutzdecke vorhanden. Erste-Hilfe-Kasten und eine Tafel mit den Notrufnummern und der Hausordnung befinden sich im Gangbereich.
15. Parken: Die Feuerwehrzufahrt muss freigehalten werden, auf den Grünflächen und vor dem Fahrradständer ist Parken grundsätzlich verboten.
16. Die Benützung des Kindergarten-Spielplatzes ist ausnahmslos untersagt; es muss daher gewährleistet werden, dass niemand über das abgesperrte Kindergarten-Tor klettert.

Enns, 11.03.2014
 

Ansprechpersonen
MMag. Dr. Harald Prinz
MMag. Dr. Harald Prinz
Pfarrassistent
Mag.a Eva Maria Hinterplattner
Mag.a Eva Maria Hinterplattner
Pastoralassistentin
 Sigrid Buchinger
Sigrid Buchinger
Pfarrsekretärin
Pfarre Enns-St. Laurenz
4470 Enns
Lauriacumstraße 4
Telefon: 07223/82237-0
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

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