Es gibt Menschen, die aus kirchenrechtlichen Gründen einander zwar nicht das Sakrament der Ehe spenden können, die für ihre Beziehung aber doch den Segen Gottes erbitten und dies auch in der Kirche feiern möchten. Diesen Paaren bieten wir gerne eine Paarsegnung an.
Formale Voraussetzungen für die Feier:
Frühzeitiges seelsorgliches Gespräch mit dem Pfarrleiter, um Erwartungen und Möglichkeiten bezüglich der Feier zu klären
Zur Ausstellung eines entsprechenden Dokumentes benötigen wir in Kopie: Geburtsurkunden, Taufscheine, standesamtliche Heiratsurkunde (falls bereits vorhanden), Angaben zu den beiden Zeugen (Name und eventuell Titel)
Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit,
ob wir vor Ihrer Feier die Kirche für eine musikalische Probe reservieren sollen;
ob nach Ihrer Feier noch eine Agape stattfinden wird. Diese kann vor der Kirche sein, im Fall von Schlechtwetter auch in der Kirche bei den Beichtstühlen; in der Kirche sind aus mehreren Gründen jedoch nur Sekt / Wein, Saft und Wasser zugelassen, vor der Kirche gerne auch Brötchen oder Salzgebäck.
ob Sie zu Ihrer Feier ein eigenes Altargesteck mitbringen bzw. machen lassen und ob Sie dieses nach der Feier in der Kirche lassen oder wieder mitnehmen.
Folgender Seelsorger steht in unserer Pfarre für die Feier der Paarsegnung zur Verfügung: Dr. Harald Prinz (0676 / 8776 5889). Sie können aber natürlich auch eine/n auswärtigen Seelsorger/in um die Leitung der Feier bitten.
Rechnung: Für den organisatorischen Aufwand rund um die Feier und die Kirchenbenützung werden seitens der Pfarre 110 € in Rechnung gestellt, falls eine Agape stattfindet 160 €.