Ein geschichtlicher Rückblick: 20 Jahre Vereinbarung

In dieser Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Abgangsdeckungsvereinbarung zwischen Marktgemeinde und Pfarrcaritas waren von Seiten der Marktgemeinde engagiert: Berger Friedrich, Doblinger Andreas, Greiner Anton (Bgm.) und Scheuringer Franziska; von Seiten der Pfarre: Breitwieser Silvia, Glas Johann, Hauser Bertold und Strasser Martin.
Laut Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Kopfing vom 10. Jänner 1997 und
11. Dezember 1997 wurde diese Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde und der Pfarrcaritas fixiert. Zur gemeinsamen Beratung von Fragen, die sich aus diesem Rechtsverhältnis ergeben, wurde ein Beirat eingesetzt, der aus mindestens 3 Vertretern der Marktgemeinde und aus gleich vielen Vertretern der Pfarrcaritas besteht. Der Vorsitzende wird von der Pfarrcaritas nominiert.
Dem Beirat obliegen:
- die Begleitung und Überwachung der wirtschaftlichen Führung
- die Prüfung der Jahresabrechnung
- die Erstellung eines Voranschlages für das folgende Jahr
In zehn aufgelisteten Punkten sind die Aufgaben und Pflichten der beiden Vertragsparteien genau geregelt.
Die Mitglieder bei der konstituierenden Sitzung des Beirates am 30. Mai 1997 waren von Seiten der Marktgemeinde: Bruckner Alois, Greiner Anton (Bgm.), Scheuringer Franziska und Steininger Veronika; von Seiten der Pfarrcaritas: Breitwieser Silvia, Schönbauer Herbert, Strasser Alois und Straßl Stefan; zusätzliches Mitglied war Schönbauer Daniela als damalige Leiterin.
Wir bedanken uns bei allen Vertretern und Vertreterinnen der Marktgemeinde Kopfing für 20 Jahre gute Zusammenarbeit. So konnte gemeinsam erreicht werden, dass Kopfing ein umfassendes Betreuungsangebot (1A Gemeinde) für die Kinder zur Verfügung stellen kann. Wir bitten auch weiterhin, die Anliegen der Pfarrcaritas Kinderbetreuungseinrichtung wohlwollend zu unterstützen.
Am Titelbild ist der aktuelle Beirat zu sehen (November 2017).